SPD: Verantwortlichkeit der Reinigung muss festgelegt werden

Betreiben öffentlicher Toilettenanlagen obliegt der Stadt

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Was passiert in einer öffentlichen Toilette in der Nähe einer Gastronomie ohne eigene Toilette, wenn diese stark frequentiert wird, beispielsweise bei einer Veranstaltung? Richtig, das hinterlässt unhygienische Spuren. So geschehen am Standort in der Fulda-Aue, neben dem Gästeeingang des Stadions.

Es stellt sich die Frage, wer für die Sauberkeit an diesem Standort zuständig ist, schreibt die SPD/Volt-Stadtverordnetenfraktion Fulda in einer Pressemitteilung. Zumal dann, wenn die gegenüberliegende Gastronomie eine Veranstaltung durchführt. Das Betreiben öffentlicher Toilettenanlagen obliegt der Stadt, somit auch die Verantwortung für deren hygienischen Zustand. Was aber ist, wenn sich in der Nähe eine Gastronomie ohne eigene Toiletten befindet? Welche Verantwortung hat der Betreiber dieser Gastronomie? Genau das will Stadtverordneter H.-J. Tritschler mit einer sogenannten Kleinen Anfrage vom Magistrat erfahren.

Man wisse sehr wohl, dass es extrem schwierig ist, öffentliche Toiletten in optimalem Zustand zu erhalten. Wenn allerdings auch eine private Nutzungsmöglichkeit eingeräumt ist, gut besuchte Veranstaltungen in der Gastronomie stattfinden, dann müsste dementsprechend auch eine Reinigungsverpflichtung seitens des Veranstalters vorgesehen sein. So zumindest das Verständnis der SPD/Volt-Fraktion.

Man erhoffe sich von der Anfrage, dass entsprechende Zuständigkeiten geregelt werden oder, wenn vorhanden, diese eingehalten werden, heißt es zum Schluss der Pressemitteilung. +++


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