Wiesbaden. Bei den hessischen Sozialgerichten wurden im Laufe des Jahres 2015 knapp 20 900 Klagen neu eingereicht. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 1100 oder 5,6 Prozent mehr als 2014. Die Zahl der neu eingereichten Klagen entwickelte sich nach einem Höchststand in 2011 (23 400) bis 2014 rückläufig. Die Zahl der im Jahr 2015 erledigten Klageverfahren nahm im Vergleich zum Vorjahr um knapp 500 oder 2,4 Prozent auf 20 300 zu. Unerledigt blieben am Ende des Jahres gut 27 500 Streitigkeiten, 600 oder 2,2 Prozent mehr als 2014.
Neu eingereichte Klagen
Die meisten der neu eingereichten Klagen – gut jede vierte – betrafen Ansprüche aus Hartz-IV (SGB II). An zweiter und dritter Stelle rangierten Streitigkeiten um die Kranken- und Rentenversicherung (20,3 bzw. 16,4 Prozent) vor Verfahren zur Feststellung einer Behinderung (12,9 Prozent). Auch um Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (6,8 Prozent) und um Leistungen der Unfallversicherung (5,6 Prozent) wurde relativ häufig gestritten.
Erledigte Verfahren
Von den im Jahr 2015 erledigten Verfahren (20 300) endeten rund 40 Prozent durch Zurücknahme der Klage, 12 Prozent durch angenommenes Anerkenntnis und jeweils rund 11 Prozent durch Endurteil und übereinstimmende Erledigungserklärung. Knapp 8 Prozent der Verfahren endeten durch gerichtlichen Vergleich und gut 7 Prozent wurden durch einen Instanz beendenden Gerichtsbescheid abgeschlossen. Die restlichen rund 12 Prozent der Verfahren endeten auf andere Weise, meist durch Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung (7 Prozent).
Verfahrensdauer
Gut die Hälfte der im Jahr 2015 erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen, darunter knapp 18 Prozent innerhalb von drei Monaten. 26 Prozent der Klagen hatten eine Verfahrensdauer von einem bis zu zwei Jahren, rund 23 Prozent waren erst nach zwei Jahren oder später abgeschlossen, darunter gut 2 Prozent mit einer Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren. +++ fuldainfo