Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Reform wird nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten und Anwälten zu einer erheblichen Verschlechterung für viele Hartz-IV-Empfänger führen, deren Bescheide falsch sind. Das geht aus Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" hervor. Die Möglichkeit rückwirkend Leistungen zu bekommen, werde nach dem Gesetzentwurf eingeschränkt.
Diese Verschlechterungen seien bislang wenig beachtet, weil sie nur schwer zu verstehen seien, sagte der Arbeitsmarktexperte Professor Stefan Sell: "Eine ganz kompliziert daherkommende Regelung in dem Gesetzentwurf führt zu einer rechtsstaatlich unglaublichen Schweinerei. Man nimmt den Hartz-IV-Empfängern durch eine falsche Entscheidung etwas weg, was ihnen zusteht, wohlgemerkt an Regelleistungen zur Deckung des Existenzminimums. Und dann, wenn es herauskommt, dass das eine falsche Entscheidung war, dann gibt man dieses geraubte Diebesgut nicht zurück."
Haben Hartz-IV-Empfänger einen falschen Bescheid bekommen, können sie bislang auch dann rückwirkende Leistungen bekommen, wenn die eigentliche Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Dazu können sie einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen, mit dem dann Fehler bis zu einem Jahr lang rückwirkend korrigiert werden können. Diese Möglichkeit wird nach Einschätzung von erfahrenen Anwälten für Sozialrecht für viele Betroffene wegfallen. "Das Gesetz ist ein Skandal! Das wichtige Instrument der Überprüfungsanträge wird hier so stark beschnitten, dass wir es in vielen Bereichen gar nicht mehr anwenden können", sagte Rechtsanwalt Dirk Feiertag aus Leipzig. "Die Hilfeempfänger werden auf ihr Geld, was ihnen rechtmäßig zusteht, verzichten müssen." Ähnlich äußerte sich der Anwalt für Sozialrecht Till Koch: "Der Gesetzentwurf bedeutet, dass die Möglichkeit Überprüfungsanträge zu stellen effektiv in ganz vielen Fällen überhaupt nicht mehr besteht. Das Recht wird ausgehöhlt, das wird den Leuten weggenommen und dann bleibt gar nichts mehr."
Der von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der Hartz-IV-Gesetze soll vor allem dem Bürokratieabbau dienen. Auf Nachfrage von "Report Mainz" teilte das Bundesarbeitsministerium mit, dass es sich bei den Veränderungen des betreffenden Paragraphen nur um eine "klarstellende Anpassung" der Regelung handele, die die Rechtssicherheit erhöhen solle: "Eine weitere Verschärfung bzw. Einschränkung für die Leistungsberechtigten ist damit nicht verbunden."
Das sieht der Remagener Arbeitsmarktexperte Prof. Stefan Sell völlig anders: "Wir haben Opfer, nämlich Hartz-IV-Empfänger, denen zu Unrecht Leistungen vorenthalten werden, und dann geht man hin und sagt: 'Sorry, wir müssen aber die Jobcenter entlasten'. Das ist ein skandalöser Zynismus hoch zwei." Denn aus dem Gesetzestext geht nach Auffassung der von "Report Mainz" befragten Experten hervor, dass Überprüfungsanträge zukünftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gestellt werden können. Zum Beispiel nur dann, wenn in einer strittigen Sache ein Urteil höchster Gerichte vorliegt. Gibt es das nicht, werde es in der Praxis auch keine Nachzahlungen mehr geben, so die Experten. Überprüfungsanträge würden dann für viele Hartz-IV-Empfänger ins Leere laufen. Entdecke der Hartz-IV-Empfänger den rechtlichen Fehler in seinem Bescheid dann nicht innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat, gebe es keine Chance mehr, an das ihm vorenthaltene Geld zu kommen. In anderen Sozialrechtsbereichen - z.B. bei der Rente - könnten Betroffene rückwirkende Leistungen bei falschen Bescheiden der Behörden bis zu vier Jahre lang beantragen. +++ fuldainfo









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Die Christen und Sozialen haben nun endgültig ihre Maske fallen lassen.
Antichristen und Asoziale wäre sicher besser.
Wenn man das Renteneintrittalter sogar von 67 auf 70 erhöhen will, dann
"sollte" dies ja bedeuten, dass auch bis 70 Arbeit da ist.
Dass man nun Menschen mit 63 schon zwangsabschieben will, ist der eigentliche
Skandal, von den Ein-Eurojobbern gar nicht zu reden, weiteres Billig-Futter für die Industrie und eher geeignet, um die Löhne noch weiter zu drücken.
Wenn man nun auch noch Gelder über zurückweisende Bescheide kürzen will, dann weiß man, was die Stunde geschlagen hat. In allen anderen gesetzlichen Bereichen (BGB) ist eine "Nachzahldauer" von rückwirkend 4 Jahren vorgesehen.
Nur im Sozialrecht nicht. Da sollte sich mal das BVerfG der Sache annehmen.
Aber das ist ja Alles bekannt.
Dass so etwas noch von einer Person kommt, die zeitlebens noch nie etwas gearbeitet hat, ist besonders tragisch...
Mal schaun, ob die Deutschen 2017 wieder ihre Henker wählen.
Wen kümmern schon die Hartz IV Empfänger? Um die kümmert sich schon Liz Mohn und ihre Bertelsmannstiftung zusammen mit der RTL-Senderkette. Stichwort VERA... -> Böhmermann Satire!
Und wenn die Unterschicht eben zu blöde ist, die komplizierten Bescheide zu kapieren und nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt - who cares?
Es stört ja auch niemanden, wenn täglich viele Flüchtlinge in den Stacheldrähten Europas oder in der Ägäis verrecken. Sind ja auch nur lästige Mitesser, die was vom reich gedeckten Tisch Europas abhaben wollen. Wer will die schon hier haben.
Also sichern wir die ganze Staatskohle für die wirklich Bedürftigen: Die Millionäre und "hart" arbeitenden Unternehmer wie H.D. Alt, Peter Leibold und Konsorten!
Und weit weit weg in Köln und anderswo feiern sich derweil die jungen Leute auf Konzerten von Bands wie AnnenMayKantereit und vergessen, in welcher Republik sie leben. Was kümmern uns die Armen und die Flüchtlinge? Wir wollen feiern!
Armes Deutschland! Armes gewissenloses Europa!
Die SPD ist und bleibt ein Meister darin, die Ärmsten der Armen zu drangsalieren. Wenn das Gesetz so kommt, kann man nur allen Hartz-IV-Empfängern raten, gegen alle Bescheide, die sie bekommen, sofort Widerspruch einzulegen. Wenn dann die Behörden lahm gelegt sind, wird es wohl auch dem letzten SPD-Politiker klar werden, was hier angerichtet wurde. Leider hat die SPD keinen ausgewiesenen Sozialpolitiker mehr in ihren Reihen, sonst wäre das nicht passiert. Frau Nahles kann man nicht wirklich als eine Sozialpolitikerin bezeichnen. Ihr Horizont scheint etwas begrenzt zu sein.