Pflegerin soll Wachkoma-Patienten lebensgefährliche Geräte abgenommen haben

Der Fall wirft grundlegende Fragen nach Verantwortung und Vertrauen in der Pflege auf. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen eine 53-jährige Pflegerin erhoben, die in einem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis mehreren Wachkoma-Patienten lebenswichtige Pulsoximeter abgenommen haben soll. Nach Überzeugung der Ermittler geschah dies nicht aus medizinischen Gründen, sondern um während ihrer Nachtschichten nicht durch Alarmsignale gestört zu werden.

Der Angeschuldigten werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Aussetzung in insgesamt vier Fällen zur Last gelegt. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen dem 16. und 28. Februar 2025 ereignet haben. Nach den Ermittlungen soll die Pflegerin in zwei Fällen die Geräte entfernt haben, um nicht zu pflegerischen Handlungen veranlasst zu werden. In zwei weiteren Fällen, die sich in der Nacht zum 28. Februar 2025 ereignet haben sollen, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie den Tod der betroffenen Patienten billigend in Kauf nahm.

Die Vorwürfe wiegen schwer, weil Pulsoximeter bei schwerstpflegebedürftigen Patienten der kontinuierlichen Überwachung lebenswichtiger Körperfunktionen dienen. Den Ermittlungen zufolge gerieten die betroffenen Wachkoma-Patienten durch das Entfernen der Geräte in kritische Zustände. Einer von ihnen musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. In den ersten beiden Fällen soll die Pflegerin die entstandene Notlage noch rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet haben, bevor schwerere Folgen eintraten.

Mit der Anklage verlagert sich das Verfahren nun in die nächste Phase. Die 53-Jährige befindet sich seit dem 20. Januar 2026 in Untersuchungshaft. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht Frankfurt am Main, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu befinden hat. Erst dort wird zu klären sein, ob sich die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe vor Gericht bestätigen lassen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeschuldigte die Unschuldsvermutung. +++


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