
Die geplante Vereidigung der neuen Bundesminister erst nach der parlamentarischen Sommerpause ist nach Einschätzung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zugleich betont der Verfassungsrechtler, dass sich aus einer verspäteten Eidesleistung keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für die Ausübung des Ministeramtes ergeben würden.
Gegenüber dem „Tagesspiegel“ erklärte Papier, eine Amtsübernahme ohne Eidesleistung verstoße zwar gegen die Verfassung. Allerdings sei zwischen der Amtsübertragung und der Amtsübernahme zu unterscheiden. Die Amtsübertragung erfolge mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten und sei damit rechtlich wirksam. Die spätere Eidesleistung ändere nichts an der Gültigkeit der Amtshandlungen.
Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen der designierte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sowie die künftige Kanzleramtsministerin Nina Warken, beide von der CDU, am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Vereidigung vor dem Deutschen Bundestag soll hingegen erst nach der Sommerpause im September erfolgen.
Papier verweist auf Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Eidesleistung eines Bundesministers sei ein rechtliches Gebot und keine bloße protokollarische Formalität. Sie müsse grundsätzlich mit der Amtsübernahme erfolgen. Voraussetzung dafür sei eine Sitzung des Bundestages, vor dem der Eid geleistet werde. Dass eine spätere Vereidigung die Rechtswirksamkeit ministerieller Entscheidungen beeinträchtigen könnte, schließt Papier jedoch aus.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts machte zugleich deutlich, dass für die Eidesleistung nicht die Anwesenheit aller oder einer Mehrheit der Abgeordneten erforderlich sei. Der Verfassungsauftrag verlange lediglich, dass der Eid vor dem Bundestag geleistet werde. Nach seinen Worten wäre daher auch eine Vereidigung vor einem urlaubsbedingt nur teilweise besetzten Parlament ausreichend gewesen. Ebenso sei eine Eidesleistung in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause möglich.
Die Eidesleistung selbst habe, so Papier, keine konstitutive Wirkung. Sie begründe weder neue Rechte noch zusätzliche Pflichten, sondern sei ein symbolischer Akt mit staatstragender und integrativer Bedeutung. +++

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