Fulda. „Die Umsetzung des Mindestlohns schafft eine nicht hinnehmbare bürokratische Gängelung für die Arbeitgeber. Diese muss schnellstmöglich beseitigt werden“, fordert der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda. Jeder Betrieb, der einen der 6.8 Millionen Minijobber beschäftige, müsse die täglichen Arbeitszeiten dokumentieren.
Auch für das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, das Schaustellergewerbe, die Forstwirtschaft, das Gebäudereinigungsgewerbe, das Messen- und Ausstellungsgewerbe sowie die Fleischwirtschaft gelten künftig verschärfte Aufzeichnungspflichten für alle Mitarbeiter.
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssten von den Arbeitgebern dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufgehoben werden. Bei Verstößen hiergegen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Die Aufzeichnungspflichten seien viel zu bürokratisch, kritisiert die MIT Hessen. Gerade für viele kleinere Handwerksbetriebe bedeute dies einen hohen Zeit- und Bürokratieaufwand. Die Handwerker sollen sich um die Aufträge kümmern und neben dem schon bestehenden bürokratischen Aufwand nunmehr nicht zusätzlich um das Führen von Arbeitszeitlisten.
Wirtschaftspolitische Vernunft müsse wieder verstärkt bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen Anwendung finden. In verstärktem Maße sei anscheinend die Lebenswirklichkeit in vielen Betrieben und die Arbeitsabläufe nicht bekannt. Sonst würde die Politik nicht auf solche unsinnigen Vorschriften kommen, kritisierte Hartmann. Anstatt dankbar zu sein, dass noch immer ausreichend Arbeits- und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt würden, führten ständige neue bürokratische Verpflichtungen zu einer zusätzlichen Gängelung von Arbeitgebern. +++ fuldainfo









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Gott sei Dank ist Herr Hartmann nicht so bedeutend, als dass seine Aussage wichtig wäre. Die Frage ist doch auch, wie denn die armen kleinen Handwerksbetriebe bisher den Stundenlohn ausgerechnet haben? Grob geschätzt oder wie? Beginn und Ende der Arbeitszeit zu dokumentieren, ist doch wirklich kein Problem oder arbeiten alle Mitarbeiter jeden Tag zu einer anderen Zeit. Selbst dann ist es keine Bürokratie, sondern gehört zu einer ordentlichen Lohnbuchhaltung. Die Einhaltung des Mindestlohnes muss kontrolliert werden, gerade am Anfang; das ist auch die Erfahrung aus den anderen Ländern. Der Zoll kann nicht nachprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wenn die Zeiten nicht dokumentiert sind. Das müsste doch auch Herrn Hartmann einleuchten. Oder ist die Absicht etwa eine andere?