Lärmaktionsplan: die Frist läuft ab

Der Lärmaktionsplan des Bundes auf Ebene des Regierungspräsidiums Kassel zum Thema Straßenlärm wird derzeit neu aufgestellt. Noch bis zum 22. Februar haben Bürger die Möglichkeit, sich online mit Hinweisen und Anregungen zu beteiligen, teilt Bürgermeister Benjamin Tschesnok mit.

Unter http://laerm.hessen.de können die zugrunde liegenden Karten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie aufgerufen werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, über das Beteiligungsportal des Landes Hessen, ihre Anregungen, Bedenken und Vorschläge mitzuteilen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, solche Anregungen schriftlich über die Stadt Hünfeld oder direkt an das Regierungspräsidium in Kassel unter dem Stichwort Lärmaktionsplan einzureichen. Die E-Mail Adresse beim Regierungspräsidium ist laermaktionsplanung-straße@rpks.hessen.de.

Die Stadt Hünfeld hofft nach den Worten des Bürgermeisters, dass möglichst viele Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, um den Sorgen Nachdruck zu verleihen. Schon bislang hatte die Lärmaktionsplanung die A7 bei Michelsrombach und Oberrombach, die B27 in Rückers, die Landesstraße 3171 in der Kernstadt mit Fuldaer Straße,Gartenstraße und Rasdorfer Straße, die Bundesstraße 84 in Neuwirtshaus und die Landesstraße 31 76 bei Oberrombach als Lärmkonflikt anerkannt. Die von der Stadt Hünfeld zusätzlich angemeldeten Konfliktpunkte Autobahn A7, Herbertshöfe, Landesstraße 3176 für die Bereiche Hofberg, Nüst und Mackenzell, Landesstraße 3171 bei Roßbach und Landesstraßen 3176 sowie 3378 in Michelsrombach waren dagegen bislang nicht berücksichtigt worden. Der Magistrat hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auch die Ortsbeiräte um Stellungnahmen gebeten, die dann gebündelt mit der Stellungnahme des Magistrates an den Regierungspräsidenten weitergegeben werden sollen.

Bereits bei der letzten Aufstellung des Lärmaktionsplans im Jahr 2018 hatte die Stadt Hünfeld immer wieder aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Geschwindigkeitsreduzierungen, der Einrichtung von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen sowie Nachtfahrverbote für Lkw gefordert. Bislang wurden allerdings bis auf die Zusage der Bezuschussung von Schallschutzfenstern die beantragten Maßnahmen nicht in den Plan aufgenommen. Kritisch sehe es der Magistrat der Stadt Hünfeld weiterhin, dass die Verfahren für Lärmschutzaktionspläne für Straßenverkehr und Schiene getrennt beurteilt werden. Gerade die Summenwirkungen von Bahnlärm und Straßenlärm in Hünfeld sei aber gerade in Hünfeld für die Belastung der Bürgerinnen und Bürger entscheidend, so der Bürgermeister. Kritisch sieht er auch die Kriterien, nach denen die Aufnahme von Quartieren und Stadtteilen in den Lärmaktionsplan erfolgt. Allein die Überschreitung der vorgegebenen Parameter reiche für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen nicht aus. Es müsse rechnerisch auch eine ausreichende Zahl von belasteten Bürgern vorhanden sein, kritisiert Tschesnok abschließend. +++ pm