Läden bleiben an Buchmessen-Sonntag zu

Handelsverband : Landesregierung in Wiesbaden ist gefordert

Frankfurt/ Main. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem heutigen Urteil der Klage der Katholischen Arbeitnehmer- Bewegung (KAB) Diözesanverband Limburg und der ver.di im Auftrag der „Alli- anz für den freien Sonntag“ gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 23. Okto- ber in Frankfurt aus Anlass der Buchmesse stattgegeben. Dazu folgende Kom- mentare: „Sonntagsschutz heißt Freiheitsschutz! Der Hessische Verwaltungsgerichtshof urteilte mit einer absoluten Klarheit für das Gemeinwohl, für die Gewährleis- tung des Sonntags als Ruhetag, als verbindlichen und für alle wahrnehmbaren Tag der seelischen Erhebung der Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Martin Mohr, Diözesansekretär der KAB: „Es gibt keine sozialethische Begründung und auch keine durch das hessische Ladenöffnungsgesetz begründbare Rechtfertigung für eine Ladenöffnung in Frankfurt anlässlich der Buchmesse.

Der Sonntag ist nun mal ein Geschenk des Himmels, ob man das nun religiös deu ten mag oder beispielsweise humanistisch oder auf das soziale Miteinander be- zogen.“ „Mir ist unverständlich, warum die Stadt Frankfurt die durch zahlreiche Entscheidungen des VGH hinreichend bekannte Rechtslage nicht zur Kenntnis nehmen will und damit bewusst riskiert, dass die Betroffenen immer wieder unter kurzfristigen Änderungen und Absagen leiden müssen“, meint der Leipziger Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn, der die „Allianz“ in diesem und früheren Verfahren vertrat: „Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Stadt. Die Kurzfristigkeit der Absage geht ebenfalls allein auf das Konto der Stadt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist erst ab dem Zeitpunkt der Be- kanntgabe der Allgemeinverfügung möglich. Wenn die Stadt die Allgemeinverfügung aber erst am 4. Oktober 2016 bekannt gibt, obwohl sie die Öffnung schon lange plant, nimmt sie bewusst und wiederholt zu Lasten der Betroffe- nen in Kauf, dass eine abschließende Eilentscheidung erst kurz vor dem Öff-nungstermin ergeht.“ „Allmählich müssten die hessischen Kommunen verstanden haben, dass es nicht wahlweise jährlich vier verkaufsoffene Sonntage gibt. Das Verwaltungs- gericht Frankfurt will sich offenbar zum ‚Hessenmeister‘ beim Ignorieren der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufschwingen“, sagt Bernhard Schiederig, Fachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen: „Wir können nur hoffen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger daran kein Beispiel für ihren Respekt vor Recht und Gesetz nehmen – und den Wert des grundgesetzlich verbriefen Sonntagsschutzes erkennen.“

Handelsverband : Landesregierung in Wiesbaden ist gefordert

Frankfurt am Main. Der geplante Verkaufsoffene Sonntag in Frankfurt kann nicht stattfinden! Trotz internationaler Buchmesse. Mehr als 100.000 Gäste aus der ganzen Welt sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel nicht ausreichend, um einen verkaufsoffenen Sonntag zu rechtfertigen. „Aus Sicht des Handels sind die divergierenden Sichtweisen der Verwaltungsgerichte pro bzw. contra innerhalb weniger Tage nicht mehr hinnehmbar!“ so Dr. Joachim Stoll vom Handelsverband Hessen-Süd e.V. „Das torpediert jede unternehmerische Planung: weder ist eine Personalplanung möglich, noch können Kampagnen & Events vorbereitet werden.“ ergänzte Dr. Stoll. Volkswirtschaftlich entsteht der Stadt Frankfurt dadurch ein Schaden in Millionenhöhe, vom Imageschaden national, wie international mal ganz abgesehen. Die erneute Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zeigt, dass die bestehende Formulierung im HLÖG (Hess. Ladenöffnungsgesetz) keine sichere Grundlage mehr für Städte bildet, Verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen. „Für Stadt & Handel ist die mangelnde Bereitschaft der Landesregierung sich dem Thema endlich anzunehmen, nicht nachvollziehbar! Das HLÖG muss geändert werden.“ sagte Dr. Stoll. Wiesbaden hat immer noch nicht verstanden, dass gerade Sonntags „online geshoppt“ wird. Verkaufsoffene Sonntage sind wichtig, um den Familien vier Mal im Jahr zeigen zu können, welches Flair eine funktionierende Innenstadt mit Handel, Gastronomie, Marktplatz, Rathaus, Kirche und Museum bietet“, so Stoll abschließend. +++