Kahlschlag an Autobahn: Main-Kinzig-Kreis nimmt Hessen Mobil in die Pflicht

Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld angedroht

Landrat Erich Pipa

Gelnhausen. Bereits am 8. Februar hatte die Untere Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises in deutlichen Worten die gravierenden Abholzungen an der Autobahn 66 bemängelt. In dem Schreiben an Hessen Mobil werden diese „Pflegemaßnahmen“ unter anderem als „erheblicher Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz“ bewertet. Parallel gab es zahlreiche Anrufe und kritische Äußerungen von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern. „Wir erleben viele berechtigte Fragen und auch zum Teil deutliche Kritik angesichts dieser übertriebenen Kahlschläge“, sagt Landrat Erich Pipa. Auch die Fachleute im Landratsamt waren entsprechend überrascht, denn ursprünglich war ein behutsamer Rückschnitt in kleineren Abschnitten vorgesehen. Zudem sollten größere Einzelbäume insbesondere in dem so genannten Innenohren an der Zufahrt Gelnhausen-West erhalten bleiben.

Diese klaren Vereinbarungen zu den beantragten Gehölzpflegemaßnahmen an Kreis-, Landes-, Bundesstraßen und Autobahnen wurden bereits im Juli des letzten Jahres mit Hessen Mobil getroffen. In diesem Abstimmungsgespräch wurde auch dokumentiert, dass der „sehr hohe Pflegebedarf im Grunde ein Pflegerückstand ist“. Insgesamt wurde der Grundsatz formuliert, dass „die Beeinträchtigungen für Vegetation und Tierwelt zu minimieren“ sind. Doch in den Wintermonaten musste die Untere Naturschutzbehörde dann feststellen, dass diese Vorgaben nicht berücksichtigt werden. So war im Zuge der B457 zwischen den Abfahrten Haingründau und Mittelgründau ein 130 Meter langer Gehölzstreifen auf den Stock gesetzt worden. Eigentlich waren hier nur 50-Meter-Abschnitte erlaubt worden. Daher hatte der Kreis schriftlich auf die Einhaltung der Absprachen verwiesen.

„Trotz unserer Erinnerung wurden kurz darauf die Bäume und Sträucher an der Autobahn in großem Umfang gekappt“, schildert Landrat Pipa die weitere Entwicklung. In der Folge wurde dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld angedroht. Zudem wurden sinnvolle Wiederherstellungsmaßnahmen gefordert mit dem Ziel, den Bestand schnellstmöglich wieder herzustellen. Darüber hinaus hat der Main-Kinzig-Kreis ein Bußgeldverfahren auf den Weg gebracht. Aktuell werden die vorliegenden Stellungnahmen und „Zeugenaussagen zu dem Vorgang geprüft und ausgewertet. „Wir sind hier an das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz gebunden, werden aber alle Möglichkeiten ausschöpfen“, sagt Pipa. Auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben in den Medien oder in Stellungnahmen gefordert, dass man hier „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen darf“.

Diese Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde zeigen bei den verantwortlichen Behörden nun hoffentlich die gewünschte Wirkung. So gibt es von Hessen Mobil das Signal, dass im Herbst entsprechende Nachpflanzungen geplant werden. Zudem soll mit Fortbildungsmaßnahmen vor Beginn der nächsten Pflegesaison verhindert werden, dass sich solche Fehlgriffe wiederholen. Bis dahin werde es aufgrund der offiziellen Brut- und Setzzeit keine weiteren Eingriffe oder Störungen in die Natur geben. Auch die abgeholzten Stämme dürfen erst im Herbst eingesammelt werden, da sie jetzt möglicherweise als Versteck oder Kinderstube für zahlreiche Tierarten dienen. +++ fuldainfo