Kahlschlag A66: Behörde korrigiert „Bürger für Gelnhausen“

Anfragen wurden stets im Rahmen der Möglichkeiten beantwortet

Gelnhausen. Die aktuelle Darstellung der „Bürger für Gelnhausen“ (BG) rund um den Kahlschlag an der Autobahn 66 entspricht erneut nicht den Tatsachen. So habe die Untere Naturschutzbehörde des Kreises bereits am 8. Februar in deutlichen Worten die gravierenden Abholzungen bemängelt und das Verfahren eröffnet. Die gleichlautende Anzeige der „Bürger für Gelnhausen folgte dann etwa sieben Wochen später.

Auch bezüglich der Kommunikation mit der Kreisbehörde verbreitet die Fraktion die Unwahrheit. „Die Anfragen wurden stets im Rahmen der Möglichkeiten beantwortet, letztmalig am Dienstag, 25. Oktober“, erklärt Edgar Kreuzer, verantwortlicher Leiter des Umweltamtes. Zudem sei bereits im Juni öffentlich klargestellt worden, dass der „höchstmögliche Bußgeldbescheid“ verhängt wurde.

Daher sei die Untere Naturschutzbehörde verwundert über die erneuten Irritationen in der Öffentlichkeit. „Bezüglich der übertriebenen Kahlschläge haben wir alle Hinweise aufgenommen und mit den eigenen Ermittlungen abgeglichen“, fasst der Behördenleiter das aufwändige Procedere zusammen. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben aus Wiesbaden wurden schließlich die Sanktionen formuliert.

Es bleibe der Fraktion „Bürger für Gelnhausen“ jedoch unbenommen, auf politischer Ebene über die örtlichen Landtagsabgeordneten tätig zu werden, um hier den „Bußgeldkatalog“ nach oben zu erweitern. Abschließend verweist Edgar Kreuzer darauf, dass ein Bußgeldverfahren nicht mit dem Erlass eines Bescheids abgeschlossen ist, denn den Betroffenen stehe ein Rechtsbehelf zu. Es bleibe also am Ende der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorbehalten über die Rechtsmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung zu befinden. +++ / pm