Jugendämter verzeichnen erneut Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen

Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen. 2025 stellten die Jugendämter bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Gefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Das waren zehn Prozent oder rund 7.000 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Damit erreichte die Zahl zum vierten Mal in Folge einen neuen Höchststand. Seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2012 hat sie sich mehr als verdoppelt. Damals waren rund 38.300 Fälle registriert worden, ein Anstieg um 108 Prozent beziehungsweise rund 41.500 Fälle.

Der langfristige Anstieg verläuft dabei fast ohne Unterbrechung. Lediglich 2017 und 2021 gingen die Fallzahlen geringfügig zurück. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die Entwicklung nicht allein mit einer tatsächlichen Zunahme von Gefährdungslagen erklärt werden kann. Auch eine größere Wachsamkeit beim Kinderschutz, eine gestiegene Bereitschaft, Hinweise zu melden, eine bessere Zusammenarbeit und Qualifizierung der Fachkräfte sowie gesetzliche Veränderungen können dazu beitragen, dass mehr Fälle erkannt und den Jugendämtern bekannt werden.

Hinter den Zahlen stehen Kinder und Jugendliche, deren Alltag von Unsicherheit, Überforderung oder Gewalt geprägt sein kann. Etwa jedes zweite betroffene Kind war 2025 höchstens acht Jahre alt, gut jedes vierte war maximal vier Jahre alt. Das Durchschnittsalter lag bei 8,5 Jahren. 40 Prozent der betroffenen Jungen und Mädchen lebten bei ihren beiden Eltern gemeinsam, weitere 37 Prozent bei einem alleinerziehenden Elternteil. 14 Prozent lebten bei einem Elternteil, der eine neue Partnerschaft eingegangen war. Neun Prozent lebten in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort.

Auffällig ist zugleich, wie häufig die betroffenen Kinder bereits mit dem Hilfesystem in Berührung gekommen waren. In 43 Prozent der Fälle nahmen sie zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Jugendhilfe in Anspruch. Das bedeutet, dass der Kontakt zu den zuständigen Stellen schon bestand. In etwa jedem vierten Fall, nämlich 27 Prozent, war innerhalb desselben Jahres bereits eine Meldung zu dem Kind eingegangen.

Am häufigsten stießen die Jugendämter auf Anzeichen von Vernachlässigung. Sie wurden in 58 Prozent der Fälle festgestellt. In 38 Prozent der Gefährdungseinschätzungen gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. Körperliche Misshandlungen wurden in 29 Prozent der Fälle festgestellt, Hinweise auf sexuelle Gewalt in fünf Prozent. Dabei schlossen sich die verschiedenen Formen der Gefährdung keineswegs aus. In einem Viertel der Fälle zeigten sich Anzeichen für mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig. Dieser Anteil lag 2015 noch bei 16 Prozent.

Gegenüber dem Vorjahr nahmen alle vier erfassten Formen der Kindeswohlgefährdung zu. Besonders deutlich war der Anstieg bei der Vernachlässigung mit 3.950 zusätzlichen Nennungen. Auch die Zahl der Nennungen psychischer Misshandlungen erhöhte sich erheblich, um 3.250 Fälle.

In den meisten Fällen lag die Ursache innerhalb des unmittelbaren familiären Umfelds. In 74 Prozent der festgestellten Gefährdungen ging die Gefahr ausschließlich oder hauptsächlich von der Mutter oder dem Vater aus. In vier Prozent der Fälle war ein Stiefelternteil oder der neue Partner beziehungsweise die neue Partnerin eines Elternteils beteiligt. Bei fünf Prozent ging die Gefährdung von einer anderen Person aus. In neun Prozent waren mehrere Personen beteiligt, ohne dass eine einzelne Hauptperson bestimmt werden konnte. In weiteren sieben Prozent blieb unklar oder unbekannt, von wem die Gefährdung ausging.

Für die Jugendämter endet die Prüfung eines Verdachts nicht mit der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung. In 91 Prozent der Fälle wurde anschließend eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart, um die Gefährdungssituation zu beenden. In 18 Prozent der Fälle schalteten die Jugendämter zudem das Familiengericht ein. Dies geschieht üblicherweise dann, wenn Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage sind, eine bestehende Gefahr selbst oder mit Unterstützung der angebotenen Hilfen abzuwenden. Eine fehlende Kooperationsbereitschaft kann dabei eine Rolle spielen.

Noch größer als die Zahl der tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen war die Zahl der Fälle, bei denen ein entsprechender Verdacht geprüft wurde. Die Jugendämter bearbeiteten 2025 fast 268.300 sogenannte Gefährdungseinschätzungen. Auch diese Zahl erreichte einen neuen Höchststand und stieg gegenüber dem Vorjahr um zwölf Prozent. Damit nahm die Zahl der Prüfungen sogar stärker zu als die Zahl der Fälle, in denen tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde.

Die Hinweise kamen dabei überwiegend von außen. In 30 Prozent der Fälle führten Informationen von Polizei und Justiz zu einer Prüfung. Weitere 22 Prozent der Hinweise stammten aus der Bevölkerung, etwa von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonymen Hinweisgebern. Schulen und Kindertagesbetreuung waren in 16 Prozent der Fälle Ausgangspunkt eines Hinweises. Die Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe folgte mit zwölf Prozent.

Von den Familien selbst kamen dagegen vergleichsweise wenige Meldungen. Nur zwei Prozent der Hinweise gingen von den betroffenen Minderjährigen aus, sieben Prozent von deren Eltern. Die Statistik zeigt damit nicht nur eine wachsende Zahl von Fällen, in denen Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung feststellen, sondern auch ein immer dichteres Netz von Hinweisen, durch das mögliche Gefährdungen überhaupt erst sichtbar werden. Wie stark dabei tatsächliche Veränderungen der Lebenssituationen von Kindern und wie stark eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sensibilität im Kinderschutz zur Entwicklung beitragen, lässt sich aus den Zahlen allein nicht bestimmen. +++


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