Die Zahl der Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland bleibt auf einem hohen Niveau. In mehreren Deliktsbereichen wurden im Jahr 2025 erneut steigende Fallzahlen registriert. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild hervor, das am Dienstag in Berlin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgestellt wurde.
Besonders deutlich zeigt sich die Verlagerung von Straftaten in den digitalen Raum. So stieg die Zahl der sexuellen Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt im Vergleich zum Vorjahr um 16,5 Prozent auf 4.861 Fälle. Die zunehmende Nutzung des Internets begünstigt nach Einschätzung der Behörden Deliktsformen wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion. Zudem eröffnen Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz neue Möglichkeiten zur Tatbegehung, da reale Inhalte verändert oder künstlich erzeugt werden können, ohne dass dafür umfangreiches Fachwissen erforderlich ist.
Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten ging 2025 zwar erneut zurück, blieb mit 41.677 registrierten Fällen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 2,7 Prozent. Gleichzeitig erreichten Straftaten im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten mit 11.515 Fällen einen neuen Höchststand. Das entspricht einem Anstieg von 19,9 Prozent. Nach Angaben des Bundeskriminalamts sind in beiden Deliktsbereichen etwa die Hälfte der Tatverdächtigen minderjährig. Häufig handelt es sich um sogenannte Selbstfilmende oder um Jugendliche, die entsprechende Inhalte unbedacht weiterleiten. Die Behörden sehen deshalb die Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche sowie an Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte als wichtigen Baustein der Prävention.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, die anhaltend hohen Fallzahlen machten deutlich, dass Kinder insbesondere im digitalen Raum besser geschützt werden müssten. Täter dürften sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen. Er sprach sich erneut für eine IP-Adressenspeicherung aus, um Tatverdächtige identifizieren und Missbrauch schneller beenden zu können. BKA-Präsident Holger Münch verwies darauf, dass das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) dem Bundeskriminalamt mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Zudem begrüßte Dobrindt die Bestrebungen der Europäischen Union, bestehende Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, warnte jedoch davor, die tatsächliche Dimension der sexuellen Gewalt im Internet zu unterschätzen. Das Bundeslagebild bilde das tatsächliche Ausmaß nicht vollständig ab. Insbesondere Sextortion nehme drastisch zu, während Cybergrooming inzwischen fast jeden dritten Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren betreffe. Claus forderte deshalb, Cybergrooming ausdrücklich strafbar zu machen und Sextortion als eigenständige Sexualstraftat im Strafrecht zu erfassen. +++
Hinterlasse jetzt einen Kommentar