
Die Deutsche Bahn will bis zum 15. Oktober 2026 ein Alkoholverbot an sämtlichen rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland einführen. Bislang galt ein entsprechendes Konsumverbot bereits an rund 30 großen Bahnhöfen, darunter in Hamburg, Köln und München. Künftig soll die Regelung bundesweit über das Hausrecht der Bahn umgesetzt werden. Die örtlichen Hausordnungen werden dazu in den kommenden Wochen gemeinsam mit Kommunen und Behörden angepasst.
Das Alkoholverbot soll den Konsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen untersagen. Ausgenommen bleibt der Ausschank in lizenzierten gastronomischen Betrieben innerhalb der Bahnhöfe. Auch originalverschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden, etwa nach einem Einkauf im Bahnhofssupermarkt. Die Einhaltung der Regelung sollen Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn sowie die Bundespolizei überwachen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Wiederholte Verstöße können ein dauerhaftes Hausverbot nach sich ziehen.
Die Pläne stoßen auf unterschiedliche Reaktionen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnt vor negativen Folgen für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht. Ein Verbot verändere deren Lebenssituation nicht, sondern verdränge sie lediglich aus dem öffentlichen Raum, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Für viele Betroffene seien Bahnhöfe geschützte und gut erreichbare Aufenthaltsorte. Durch das Verbot würden sie in weniger geschützte Bereiche ausweichen und zugleich den Kontakt zu bestehenden Hilfsangeboten verlieren. Als Beispiel nannte Krauß Hamburg, wo ein Alkoholverbot bereits gilt. Dort seien Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt worden. Gleichzeitig habe die Stadt die niedrigschwelligen Hilfsangebote in Bahnhofsnähe ausgebaut. Aus Sicht der Wohnungslosenhilfe seien Streetwork und sogenannte Akzeptanzräume wirksamer als Verbote.
Aus der Bundespolitik kommt überwiegend Unterstützung für den Vorstoß der Bahn. Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), begrüßte die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen, forderte aber, dass die Deutsche Bahn die Einhaltung der Regeln mit eigenem Personal sicherstelle. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, sieht die Bahn in der Verantwortung. Eine Umsetzung des Alkoholverbots komme nur infrage, wenn die DB Sicherheit personell deutlich verstärkt werde.
Die AfD hält das Vorhaben für umsetzbar und verweist auf die Erfahrungen mit bestehenden Rauchverboten. Der verkehrspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Wolfgang Wiehle, sprach sich zudem für zusätzliche Alkoholverbote in Zügen, insbesondere im Regionalverkehr, aus. Kritik kommt dagegen von der Linken. Deren rechtspolitischer Sprecher Luke Hoß erklärte, ein Alkoholverbot löse die eigentlichen Probleme nicht. Stattdessen werde die Verantwortung auf die Beschäftigten der Bahn verlagert, die zusätzliche Kontrollen übernehmen müssten.
Auch Vertreter der Polizeigewerkschaften sehen Personalfragen als entscheidenden Punkt. Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, fordert die Bahn auf, ausreichend eigenes Sicherheitspersonal bereitzustellen. Erst wenn sich Personen weigerten, einen Bahnhof zu verlassen, sei die Polizei gefordert. Gleichzeitig müsse sich die Bundespolizei auf zusätzliche Einsätze einstellen. Nach Angaben von Teggatz fehlen im Bereich der Bahnhöfe derzeit rund 3.500 Einsatzkräfte. Grundsätzlich begrüße die Gewerkschaft das Verbot, da Alkohol und Drogen häufig die Hemmschwelle für Gewalttaten senkten.
Andreas Roßkopf, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich Bundespolizei, bewertet die Überwachung des Verbots mit den vorhandenen Polizeikräften grundsätzlich als möglich. Er verweist darauf, dass Bahnhöfe kriminelle Schwerpunkte seien und im vergangenen Jahr fast 28.000 Gewaltdelikte im Bahnhofsbereich registriert wurden. Nach seinen Angaben hätten bestehende Alkoholverbote in Städten wie München, Frankfurt und Hamburg zu einem Rückgang von Straftaten und Gewaltdelikten beigetragen.
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz äußerte dagegen Zweifel an einer konsequenten Umsetzung. Angesichts von Überstunden, Krankheitsausfällen sowie der Belastung der Bundespolizei durch Großveranstaltungen und Grenzkontrollen fehle das notwendige Personal. Aus seiner Sicht sollte ein Alkoholverbot zudem auch für Züge gelten. Es sei wenig sinnvoll, den Alkoholkonsum auf Bahnhöfen zu untersagen, ihn während der Zugfahrt aber weiterhin zu erlauben. Trotz grundsätzlicher Unterstützung für die Maßnahme hält Poitz eine lückenlose Kontrolle mit den derzeitigen personellen Ressourcen für nicht realistisch. +++

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