Im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ist am Dienstag über den geförderten Wohnungsbau in Hessen diskutiert worden. Die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Elke Barth, betonte dabei den Kurs der Hessen-Koalition, die nach ihren Worten auf eine verantwortungsvolle Wohnraumpolitik setzt. Ziel sei es, den Mieterschutz zu stärken und zugleich den Wohnungsbau voranzutreiben.
Barth verwies auf mehrere Schritte, die bereits eingeleitet worden seien, darunter der Gesetzentwurf gegen spekulativen Leerstand, die Erarbeitung von 20 Vorschlägen zur Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) durch eine Expertenkommission sowie die Einführung des digitalen Bauantrags. Diese Maßnahmen sollen die Bauprozesse beschleunigen und Hindernisse im Wohnungsbau abbauen.
Deutliche Kritik wies Barth gegenüber den Vorwürfen der Grünen und der FDP zurück. Die Wohnraumförderung bleibe ein zentrales Anliegen von Bauminister Kaweh Mansoori (SPD). Der Haushalt für 2023/24 sei noch unter dem damaligen Grünen-Minister Tarek Al-Wazir beschlossen worden, und die Antragsfrist für Förderprogramme im Mietwohnungsbau habe erst Mitte September geendet. Dadurch habe die neue Landesregierung kurzfristig weder umfassende Änderungen vornehmen noch über den Nachtragshaushalt nachsteuern können.
Nach Angaben der SPD-Politikerin ist die Nachfrage nach sozialer Wohnraumförderung deutlich gestiegen. Während 2023 alle Anträge bewilligt werden konnten, sei die Zahl der realisierten Wohneinheiten gering geblieben. Gründe dafür seien gestiegene Bau- und Finanzierungskosten sowie die anstehende Novelle der Förderbedingungen. So habe es im vergangenen Jahr keinen einzigen neuen Antrag auf studentisches Wohnen gegeben. Die notwendige Priorisierung der Anträge habe zu Verzögerungen geführt, gleichzeitig aber eine gezielte und transparente Mittelvergabe ermöglicht. Kritik daran bezeichnete Barth als „reinen Populismus“.
Die Landesregierung habe mit 673 Millionen Euro eine Rekordsumme allein für die soziale Mietwohnraumförderung bereitgestellt. Insgesamt stünden im Programmjahr 2024 rund 786,3 Millionen Euro für die gesamte soziale Wohnraumförderung zur Verfügung – so viele wie nie zuvor.
Darüber hinaus seien weitere Gesetzgebungsverfahren in Vorbereitung. Der Gesetzentwurf für ein Leerstandsgesetz liege vor, die Novelle der HBO solle in Kürze vorgestellt werden. Die SPD setze damit auf konkrete Maßnahmen für bezahlbares Wohnen, sagte Barth. Das Ziel bleibe klar: mehr sozialer Wohnungsbau, ein effektiver Mieterschutz und eine nachhaltige Wohnungspolitik für Hessen. +++









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