Hessen muss Millionen für Sanierung des Behördenzentrums in Fulda selbst zahlen

Folgen der Immobilienverkäufe aus den 2000er-Jahren

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Das Land Hessen muss erneut tief in die Tasche greifen: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist das Land verpflichtet, rund elf Millionen Euro für die Innensanierung des Behördenzentrums in Fulda selbst zu bezahlen. Zusätzlich kommen laut Gewerkschaft der Polizei Hessen rund fünf Millionen Euro für sogenannte „doppelte Mieten“ hinzu – also für Ersatzräume, die während der Bauzeit angemietet werden mussten. Damit hat Hessen in einem langjährigen Rechtsstreit mit dem Vermieter eine empfindliche Niederlage erlitten.

Das Behördenzentrum Fulda gehört zu den rund 55 sogenannten LEO-Immobilien, die das Land Hessen vor etwa 20 Jahren unter der damaligen CDU-geführten Landesregierung von Ministerpräsident Roland Koch verkaufte und anschließend zurückmietete. Die Transaktion, bekannt als „LEO I und II“, sollte dem Land kurzfristig Einnahmen von rund 2,1 Milliarden Euro verschaffen, mit denen bestehende Schulden getilgt wurden. Schon damals war das Modell umstritten, da Kritiker vor langfristigen finanziellen Risiken warnten.

Diese Befürchtungen scheinen sich inzwischen zu bestätigen. Immer wieder kommt es zwischen dem Land als Mieter und den privaten Eigentümern zu Streitigkeiten über die Zuständigkeit für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Im aktuellen Fall ging es um die Frage, ob die Kosten für die Innensanierung des Fuldaer Gebäudes vom Vermieter oder vom Land Hessen zu tragen sind. Das OLG Frankfurt entschied nun, dass die Verantwortung vertraglich beim Land liege – und bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts.

Politisch und finanziell sorgt das Urteil für erheblichen Druck. Die sogenannte LEO-Transaktion, die einst zur Haushaltsentlastung beitragen sollte, entwickelt sich zunehmend zu einem dauerhaften Kostenfaktor. Opposition und Experten kritisieren, dass die damalige Politik kurzfristige Einnahmen über nachhaltige Vermögenssicherung gestellt habe. Die SPD bezeichnete die Verkaufsserie bereits vor einigen Jahren als „Millionengrab“, das den hessischen Steuerzahler noch auf Jahrzehnte belaste.

Im Hessischen Landtag wird das Thema seit Jahren intensiv diskutiert. Mehrere parlamentarische Anfragen befassten sich mit der Frage, wie hoch die bisherigen Sanierungs- und Mietkosten tatsächlich sind und welche Belastungen in Zukunft noch auf das Land zukommen. Konkrete Zahlen liegen bislang nur teilweise vor, doch aus den vorliegenden Berichten geht hervor, dass die Folgekosten die erhofften finanziellen Entlastungen längst übersteigen.

Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer strategischen Neubewertung der LEO-Objekte. Dazu wurde ein sogenanntes „Scoring-Modell“ entwickelt, das Zustand, Risiko und Wirtschaftlichkeit der Immobilien erfasst. Ziel ist es, besser zu entscheiden, ob bestimmte Gebäude zurückgekauft, Mietverträge neu verhandelt oder Objekte künftig wieder in Eigenverwaltung betrieben werden sollen.

Mit dem Urteil von Fulda ist klar geworden, dass die Folgen der Immobilienverkäufe aus den 2000er-Jahren Hessen noch lange beschäftigen werden. Das Beispiel zeigt, wie stark politische Entscheidungen von damals bis heute in die Haushaltsrealität eingreifen. Für die Steuerzahler bedeutet das: Was einst als schnelle Schuldenbremse gedacht war, wird zur teuren Dauerbelastung. +++


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