Hessen hat Konzept für Musterfeuerwehrhaus vorgestellt

So sollen die künftigen Musterfeuerwehrhäuser aussehen. Grafik: KÖLLING ARCHITEKTEN BDA

Um die hohen Kosten für individuelle Planungen und Neubauten von Feuerwehrhäusern zu vermeiden, hat die Hessische Landesregierung ein Konzept für ein sogenanntes „Musterfeuerwehrhaus“ vorgestellt. Mit standardisierten Musterplanungen sollen Kommunen künftig schneller, kostengünstiger und effizienter bauen können. Zahlreiche Städte und Gemeinden zeigen bereits Interesse, und selbst aus der Opposition kommt Zustimmung.

Zeitgemäße Feuerwehrhäuser gelten neben modernen Einsatzfahrzeugen als wesentliche Grundlage für einen leistungsfähigen Brandschutz. Das Land Hessen unterstützt seine Kommunen seit Jahren finanziell bei der Modernisierung und dem Neubau solcher Einrichtungen. Nun geht das Innenministerium einen Schritt weiter: In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem kommunalen Bereich, dem Gebäudemanagement, der Liegenschaftsverwaltung, einem Planungsbüro, der Unfallkasse Hessen sowie dem Landesfeuerwehrverband Hessen wurde ein umfassender Leitfaden erarbeitet. Dieser fasst die grundlegenden Rahmenbedingungen zusammen, die bei der Planung und Projektierung von Feuerwehrhausneubauten zu beachten sind. Dazu gehören Standortauswahl, Mindestanforderungen und ein optimaler Projektablaufplan.

Darüber hinaus enthält der Leitfaden Musterraumprogramme und Mustergrundrisse, die personal- und kostenintensive Grundlagenermittlungen überflüssig machen. Besonders kleinere und mittlere Kommunen, die ein bis vier Stellplätze für Einsatzfahrzeuge benötigen, sollen von den praxisnahen Empfehlungen profitieren. Der Leitfaden soll ihnen helfen, Neubauvorhaben effizient zu planen und umzusetzen.

Heimatschutzminister Roman Poseck betonte, die Kommunen sollten sich im Brandschutz auf das Wesentliche konzentrieren können. „Das bedeutet, dass sie ihre Ressourcen möglichst effektiv einsetzen sollen, damit die ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner bestmögliche Rahmenbedingungen zum Löschen, Bergen, Retten und Schützen haben“, erklärte Poseck. Feuerwehrhäuser seien nicht nur Standorte für Fahrzeuge und Geräte, sondern auch soziale und organisatorische Mittelpunkte der Feuerwehren. Mit dem neuen Leitfaden stelle das Land den Kommunen eine belastbare Grundlage für die Planung bereit. So könnten sie ihre Ressourcen effektiver nutzen und schneller sowie kostengünstiger zu einem neuen Feuerwehrhaus gelangen.

Bisher mussten Kommunen die Planung neuer Feuerwehrhäuser weitgehend individuell entwickeln. Das neue Konzept „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ bietet nun ein landesweit abgestimmtes, praxisorientiertes Modell, das als klare Planungs- und Entscheidungshilfe dient. Durch Musterraumprogramme und Grundrisse liegen konkrete Empfehlungen für Dimensionierung, funktionale Abläufe und technische Anforderungen vor. Dies ermöglicht Architekturbüros eine strukturierte Planung, reduziert Fehlplanungen, verkürzt Planungszeiten und erhöht die Kostensicherheit. Das Modell bleibt dabei flexibel und kann an örtliche Gegebenheiten angepasst werden, ohne den funktionalen Kern zu verändern.

Poseck hob hervor, dass das Innenministerium den Kommunen auch beratend zur Seite steht. Er dankte allen Beteiligten der Arbeitsgruppe – darunter der Unfallkasse Hessen, dem Landesfeuerwehrverband Hessen, dem Main-Kinzig-Kreis, der IBH Projektmanagement GmbH, dem Büro Kölling Architekten BDA sowie der Abteilung Brandschutz des Innenministeriums – für ihren engagierten Einsatz. Das Musterfeuerwehrhaus sei ein weiterer Baustein, um Bürokratie im Brand- und Katastrophenschutz abzubauen.

Zur Entlastung der Kommunen hat das Innenministerium außerdem eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen geschlossen, um die Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen zu vereinfachen. Zudem wird im Hessischen Landtag derzeit ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz beraten, das mehr Möglichkeiten zur Befreiung von Standards und zum Abbau von Bürokratie schaffen soll. Darüber hinaus arbeitet das Ministerium an einer Softwarelösung zur einheitlichen und digitalen Bearbeitung von Revisionsberichten des Technischen Prüfdienstes sowie an einem digitalen Antragsverfahren für die Förderung von Feuerwehrhäusern und Einsatzfahrzeugen, das bereits in fünf Landkreisen erprobt wird.

Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, Norbert Fischer, begrüßte den neuen Leitfaden ausdrücklich. Die Handlungsempfehlung sei „ein Segen für die hessischen Feuerwehren“, sagte er. Sie vereinfache Bauvorhaben bereits in der Planungsphase und helfe Kommunen, schnell, effizient und kostengünstig Feuerwehrgerätehäuser zu errichten. Fischer lobte die Initiative des Landes und betonte, Hessen werde damit seiner Vorreiterrolle im Feuerwehrwesen erneut gerecht.

Auch der Bürgermeister von Weilrod im Hochtaunuskreis, Götz Esser, zeigte sich erfreut über die Handreichung. Er erwartet, dass die Musterpläne den geplanten Neubau eines Feuerwehrhauses in seiner Kommune erleichtern und die Umsetzung kostengünstiger gestalten. Weilrod wird die erste Kommune sein, die den Leitfaden in der Praxis erprobt. Esser betonte, dass die Handlungsempfehlung besonders kleineren Gemeinden helfen werde, den Planungsprozess eines Neubaus effizienter zu gestalten und personelle wie finanzielle Ressourcen zu sparen.

Die Mustergrundrisse und Raumplanungen sind modular aufgebaut und universell erweiterbar. Sie können somit an unterschiedliche örtliche Gegebenheiten angepasst werden. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Kommunen mit kleinen bis mittleren Feuerwehren, die ein bis vier Stellplätze benötigen. Jährlich fördert das Land Hessen etwa 30 Neubauten von Feuerwehrhäusern sowie Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Gebäude.

Finanziell gelten für das Musterfeuerwehrhaus die gleichen Regeln wie für andere Bauvorhaben im Feuerwehrbereich. Die Förderung erfolgt nach der geltenden Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL). Geplante Projekte müssen zunächst in die kommunale Bedarfs- und Entwicklungsplanung aufgenommen und anschließend in die Prioritätenliste des jeweiligen Landkreises eingestellt werden. Danach kann eine Förderung beantragt werden. Auch eine Kombination der BSFRL-Förderung mit einer Projektierung durch einen Generalunternehmer ist möglich.

Die Hessische Landesregierung misst dem Brand- und Katastrophenschutz eine hohe Priorität bei. In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in Fahrzeuge, Gebäude, Technik und Ausbildung investiert. Allein im vergangenen Jahr förderte das Land 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen mit rund 20 Millionen Euro. In den letzten zehn Jahren summierten sich die Zuschüsse für mehr als 1.700 Fahrzeuge und über 550 Bauprojekte auf nahezu 200 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 sind insgesamt rund 69 Millionen Euro für den Brand- und Katastrophenschutz eingeplant, davon etwa 21 Millionen Euro speziell für die Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubauten. +++


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