Hessen führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein

Bezahlkarte

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialministerin Heike Hofmann haben am Donnerstag den erfolgreichen Abschluss des Vergabeverfahrens zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber verkündet. „Die Bezahlkarte kommt“, erklärte Rhein in Wiesbaden, nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verfahren bestätigt hatte. „Mit dieser Entscheidung können wir jetzt loslegen“, fügte Hofmann hinzu.

Die Bezahlkarte, die an Asylbewerber ausgegeben werden soll, gilt als bedeutendes Instrument zur Begrenzung illegaler Migration und zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität. Gleichzeitig soll sie die hessischen Kommunen von einem erheblichen Teil der bürokratischen Verwaltungsaufgaben entlasten. „In den vergangenen Wochen haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bezahlkarte zügig eingeführt werden kann“, betonte Rhein.

Rollout-Konzept beschlossen

Der Kabinettausschuss für die Koordinierung der Asyl- und Flüchtlingspolitik beschloss am Donnerstag ein Rollout-Konzept, das alle wesentlichen Punkte zur Einführung der Bezahlkarte in Hessen regelt. Dazu gehören der Umfang der Nutzung, die Finanzierung sowie konkrete Schritte zur Umsetzung. Laut Hofmann übernimmt das Land die Kosten für das Vergabeverfahren, die Bereitstellung des Systems sowie dessen Anbindung an bestehende Fachverfahren. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurde eine Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen eingerichtet, die als Ansprechpartnerin für Erstaufnahmeeinrichtungen und Kommunen fungiert.

Zuschlag an Dienstleister vergeben

Die Idee zur Einführung der Bezahlkarte geht auf eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz Ende des vergangenen Jahres zurück, bei der Ministerpräsident Rhein gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz die Einführung der Karte für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf den Weg brachte. Eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe hatte das Vergabeverfahren vorbereitet, das nun erfolgreich abgeschlossen wurde. Den Zuschlag erhielt das Unternehmen secupay AG.

Einheitliche Lösung für Hessen

„Mit der Einführung der Bezahlkarte in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung und den Kommunen haben wir die einheitliche Lösung erreicht, die von Anfang an unser Ziel war“, erklärte Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann. Die Karte soll nicht nur den Verwaltungsaufwand verringern, sondern auch die Auszahlung von Leistungen vereinfachen und digitalisieren. Zudem stellte Hofmann klar, dass das Land mit der Übernahme der Kosten für die Kommunen ein klares Zeichen setze: „Wir arbeiten verlässlich und partnerschaftlich zusammen. Herausforderungen meistern wir gemeinsam.“

Die Bezahlkarte soll nun zügig ausgerollt werden und könnte schon bald eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Asylbewerbern in Hessen spielen. +++

Fragen und Antworten zur Bezahlkarte
Wann wird die Bezahlkarte eingeführt?
Die Einführung der Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen und in den Kommunen kann nach der Zuschlagserteilung unmittelbar starten (Schulungen, technische Anbindung und darauf aufbauend sukzessive Ausgabe). Die Ausgabe der Bezahlkarten kann damit voraussichtlich in wenigen Wochen erfolgen.

Wer finanziert die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte wird in Hessen im Dialog mit den Kommunen flächendeckend eingeführt. Das Land Hessen übernimmt die Kosten der Kommunen für die Einführung der Bezahlkarte.

Wer erhält eine Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar an neu zugewiesene Personen sowie parallel schrittweise auch an Asylbewerber, die sich bereits in Aufnahmeeinrichtungen befinden. Auch nach Verteilung in die Kommunen kann die Bezahlkarte dort weiter genutzt werden. Die Kommunen können unmittelbar auch Bestandsfälle sukzessive erfassen. Die Karte wird im Design neutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet.

Wie wird die Bezahlkarte eingesetzt?
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. Sie kann in allen Geschäften an Kartenterminals, die Visa akzeptieren, eingesetzt werden. Transaktionen wie Lastschriftverfahren sind mit der Bezahlkarte grundsätzlich möglich. Ausnahmen können festgelegt werden. Für ÖPNV, Telekommunikation und Vereinsgebühren wird ein Lastschriftverfahren ermöglicht. Monatlich kann grundsätzlich ein Bargeldbetrag in Höhe von 50 Euro je leistungsberechtigte Person abgehoben werden.

Einführung und Begleitung
Zur Entlastung der Behörden und zur Reduzierung des Organisationsaufwands bei Einführung und Nutzung der Bezahlkarte begleitet die neu eingerichtete Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen operativ die Einführung der Bezahlkarte. Die Koordinierungsstelle dient als Verbindungsstelle zwischen den Leistungsbehörden und dem Dienstleister. Informationen für die Leistungsberechtigten, die Leistungsbehörden und weitere Akteure werden zur Verfügung gestellt, ebenso Informationen für Leistungsberechtigte in verschiedenen Sprachen.


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