
Ab Freitag, dem 11. Juli, tritt im gesamten Landkreis Hersfeld-Rotenburg ein Verbot zur Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen in Kraft. Grund sind die anhaltende Trockenheit und die damit verbundenen extrem niedrigen Wasserstände. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises reagiert mit einer Allgemeinverfügung, die ab sofort gilt.
„Die Lage ist ernst“, warnt Landrat Torsten Warnecke. „Die Wasserstände in unseren Gewässern sind stark gesunken, und eine Wetteränderung ist derzeit nicht in Sicht. Wenn wir nicht gegensteuern, droht eine nachhaltige Störung des Naturhaushalts.“
Das Verbot betrifft sowohl Privatpersonen als auch landwirtschaftliche Betriebe – Ausnahmen gelten lediglich für Personen mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis sowie für Tierhalter, die ihre Tiere versorgen müssen. Sollte sich die Lage weiter verschärfen, könnten auch diese Ausnahmen eingeschränkt werden, heißt es aus dem Landratsamt.
Warnecke appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: „Bitte gehen Sie sparsam mit Wasser um. Illegale Entnahmen zur Gartenbewässerung verschärfen die Lage unnötig und sind nicht hinnehmbar.“
Ein Verstoß gegen das Entnahmeverbot kann teuer werden: Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen einsehbar.
Hintergrund: Der Landkreis ist durch die anhaltende Trockenperiode stark betroffen. Ohne Regen bleibt der Wasserkreislauf in der Natur gestört – Pflanzen, Tiere und ganze Ökosysteme geraten unter Druck. Das Verbot ist eine Maßnahme zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. +++
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