Heimische CDU-Abgeordnete kritisieren Rückmeldeverfahren für Corona-Soforthilfen

Scharfe Kritik und Nachbesserungen gefordert

Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sorgen in der Region Fulda für Diskussionen. Besonders die Landtagsabgeordneten Sebastian Müller und Thomas Hering äußerten deutliche Kritik an der bisherigen Vorgehensweise. Die Fristsetzungen während der Ferienzeiten sowie die geplante Vollprüfung aller Antragsteller seien nach ihrer Einschätzung nicht verhältnismäßig und schadeten dem Vertrauen.

Nach massiver Kritik sei inzwischen ein angepasstes Verfahren auf den Weg gebracht worden, teilten die Abgeordneten mit. Bereits in der vergangenen Woche hatten Müller und Hering in einem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten die besondere Belastung für kleine und mittlere Unternehmen hervorgehoben, die die Wirtschaftsstruktur der Region Fulda prägen.

Ausgangspunkt war eine E-Mail des Regierungspräsidiums Kassel, in der Unternehmen zur Auskunft und möglichen Rückzahlungen aufgefordert wurden. Grundlage ist eine Vorgabe des Bundes, die auf Forderungen des Bundesrechnungshofes zurückgeht. Ziel ist es, zu prüfen, ob die Soforthilfen tatsächlich zur Sicherung der Existenz notwendig waren. Diese Kontrolle sei grundsätzlich richtig und wichtig, so die Abgeordneten, da es um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern gehe und Gleichbehandlung gewährleistet sein müsse.

Gleichzeitig plädieren Müller und Hering für ein abgestuftes Verfahren. Neben verlängerten Fristen solle es künftig eine Bagatellgrenze geben, sodass Vollprüfungen nur bei höheren Fördersummen vorgesehen sind. Damit könne der bürokratische Aufwand verringert und die Betroffenen entlastet werden.

Im Anschluss an ihr Gespräch in Kassel hatten die beiden Abgeordneten auch in den Gremien des Wiesbadener Landtags Stellung bezogen. Sie sehen inzwischen ausreichend politischen Druck, um die Fristenverlängerung durchzusetzen und alle Empfänger erneut zu informieren. Darüber hinaus setzen sie sich für weitere Erleichterungen ein, etwa durch zinslose Ratenzahlungen, Stundungen oder auch den teilweisen Erlass von Rückforderungen.

„Damit ließen sich die Sorgen vieler Betroffener vor erneuten Existenzängsten abmildern“, betonten Müller und Hering. +++


Popup-Fenster

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*