Hauptverfahren gegen Ärzte wegen falscher Atteste größtenteils abgelehnt

Das Landgericht Fulda hat entschieden, dass ein Hauptverfahren gegen zwei Ärzte aus Gersfeld wegen des Vorwurfs falscher Gesundheitszeugnisse nur in sehr begrenztem Umfang stattfinden wird. Von ursprünglich 120 angeklagten Fällen wurde das Verfahren nur in vier Fällen gegen einen der Ärzte zugelassen.

Die Richter sahen in den meisten Fällen keinen ausreichenden Verdacht, dass tatsächlich falsche Atteste ausgestellt wurden. Teilweise fehlten Beweise für die Ausstellung, in anderen Fällen gab es keine Hinweise darauf, dass die Atteste objektiv falsch waren. Die Ärzte hatten angegeben, von der Richtigkeit der Atteste überzeugt gewesen zu sein, und diese Aussage konnte nicht widerlegt werden.

Nur in vier Fällen blieb ein hinreichender Tatverdacht gegen einen der Ärzte bestehen. Es gab Hinweise darauf, dass er in zwei Fällen Atteste ohne vorherige Untersuchung ausgestellt hatte. In zwei weiteren Fällen wurde eine Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt, obwohl die Patienten dies weder gewünscht noch für nötig gehalten hatten.

Das Verfahren gegen den zweiten Arzt wurde vollständig eingestellt, da keine Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem anderen Arzt vorlagen. Das Hauptverfahren in den vier verbliebenen Fällen wird nun vor dem Amtsgericht Fulda stattfinden. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. +++


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