Gießen: Weniger Geflüchtete angekommen

Hofmann fordert mehr Unterstützung für junge Geflüchtete

Von Anfang Januar bis Ende September registrierte die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen insgesamt 12.368 Zugänge. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 23.361 Personen, wie das zuständige Regierungspräsidium Gießen mitteilte. Seit September sei jedoch ein spürbarer Anstieg der Ankünfte ukrainischer Geflüchteter zu beobachten. Als mögliche Ursache nannte das Regierungspräsidium die jüngste Lockerung des Ausreiseverbots für ukrainische Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren.

Der größte Teil der Geflüchteten stammt derzeit aus der Ukraine, doch auch viele Menschen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und Somalia suchten in Hessen Schutz. Derzeit sind in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung sowie in der Notunterkunft in Alsfeld (Vogelsberg) insgesamt 5.916 Plätze belegt. Die maximal nutzbare Kapazität liegt bei 11.791 Plätzen. Wie sich die Zahl der Ankommenden in den kommenden Monaten entwickeln wird, lasse sich aufgrund der unvorhersehbaren weltweiten Lage nicht abschätzen. „Wir beobachten die Situation kontinuierlich und passen unsere Kapazitäten entsprechend an“, erklärte das Regierungspräsidium.

Hofmann fordert mehr Unterstützung für junge Geflüchtete

In der Aussprache zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems unterstützte die hessische Integrationsministerin Heike Hofmann die geplante Regelung, wonach Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig früher als bisher arbeiten dürfen. „Eine Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessert nachweislich die Sprachkenntnisse, aber auch die soziale und demokratische Teilhabe. Durch eine Reduzierung der Arbeitsverbote schaffen wir mehr Klarheit, Struktur und Chancen für Geflüchtete in Deutschland und für Arbeitgeber, die Fach- und Arbeitskräfte suchen. All das trägt zu geordneten Verhältnissen in der Migrationspolitik bei“, sagte Hofmann im Bundesratsplenum.

Zugleich forderte die Ministerin den Bundestag auf, die geplanten Maßnahmen im Umgang mit minderjährigen Geflüchteten sorgfältig zu prüfen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Minderjährige und ihre Familien bis zu zwölf Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden können. Dies wäre, so Hofmann, eine Abkehr vom bisherigen Verfahren, nach dem eine Wohnpflicht von mehr als sechs Monaten als Gefährdung des Kindeswohls gilt. „Auch ist bisher nicht vorgesehen, dass die Jugendämter die Prüfung der Kindeswohlaspekte vornehmen, obwohl sie dazu am besten in der Lage wären“, betonte sie. Darüber hinaus mahnte Hofmann weiteren Klärungsbedarf bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern an. „Die Zuständigkeiten müssen deutlich geklärt sein. Da gibt es noch Verbesserungsbedarf“, sagte sie.

In einer weiteren Sitzung des Bundesrats sprach die hessische Ministerin zudem über europäische Verordnungsvorschläge, die Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik und die Vergabe europäischer Fördermittel haben könnten. Nach den geplanten National-Regionalen-Partnerschaftsplänen soll die europäische Kohäsionspolitik künftig nicht mehr über regionale Programme umgesetzt, sondern direkt zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten verhandelt werden. Hofmann warnte vor möglichen Nachteilen: „Das birgt die große Gefahr, dass die regionalen Gegebenheiten und Unterstützungsbedarfe nicht mehr im notwendigen Maße berücksichtigt werden.“ Es sei wichtig, auch künftig maßgeschneiderte Förderangebote zu ermöglichen – sowohl für strukturstarke Regionen wie das Rhein-Main-Gebiet als auch für ländliche, strukturschwächere Gebiete. „Diese Praxis, die die Vielfalt der Regionen anerkennt, darf nicht verloren gehen“, betonte die Ministerin. +++


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