Im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl ist bei mehreren verendeten Kranichen der Erreger der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, nachgewiesen worden. Wie das Hessische Landeslabor bestätigt, handelt es sich um Influenzaviren des Subtyps H5, die derzeit europaweit, insbesondere bei Kranichen, verbreitet sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht für den Menschen nur dann ein Risiko, wenn ein enger Kontakt zu erkrankten oder toten Tieren sowie deren Ausscheidungen oder Produkten besteht.
Das Virus wird aufgrund der derzeitigen Zugaktivitäten von Wildvögeln großflächig verbreitet. Im Rhäden wurden bislang rund 50 tote Kraniche gefunden. Das Gebiet dient den Tieren regelmäßig als Rastplatz auf ihrem Zugweg von Deutschland nach Spanien. Nachdem am Montag, dem 20. Oktober, erste Hinweise auf erkrankte Tiere eingegangen waren, entnahm das Veterinäramt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg umgehend Proben und ließ diese im Hessischen Landeslabor untersuchen. „Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen den Verdacht auf Geflügelpest“, erklärte Dr. Thomas Berge, Leiter des Veterinäramtes.
Das Veterinäramt mahnt angesichts der aktuellen Lage zu besonderer Vorsicht im gesamten Kreisgebiet. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht berührt, sondern unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden. Im Bereich des Rhäden und entlang der Flüsse wird Hundebesitzern empfohlen, ihre Tiere strikt an der Leine zu führen. Zwar gelten Hunde nicht als besonders gefährdet, sie könnten das Virus jedoch weiterverbreiten.
Dr. Berge rät allen Geflügelhaltern – unabhängig von der Größe ihres Bestandes – dringend zu konsequenten Schutzmaßnahmen, um eine Übertragung auf Hausgeflügel zu verhindern. Dazu gehören strenge Hygieneregeln beim Betreten der Stallungen sowie Vorkehrungen, die einen Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln ausschließen. Auch Futterstellen sollten so gesichert sein, dass Wildvögel keinen Zugang haben. „Das aktuelle Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch und beginnt in diesem Jahr außergewöhnlich früh“, so Berge.
Eine allgemeine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet besteht derzeit nicht, da bislang ausschließlich Wildvögel betroffen sind. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt, Geflügel – sofern möglich – vorsorglich im Stall zu halten, um eine Ansteckung über Ausläufe zu verhindern. Die Behörde beobachtet die Situation kontinuierlich und steht in engem Austausch mit weiteren zuständigen Stellen. Aktuell werden gemeldete Totfunde eingesammelt, untersucht und ordnungsgemäß entsorgt. Über weitere Maßnahmen wird abhängig von der weiteren Entwicklung und den laufenden Untersuchungsergebnissen entschieden.
Es besteht die konkrete Gefahr, dass infizierte Wildvögel die Bestände von Geflügelhaltern anstecken. Auch Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen haben ein hohes Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit Wildvögeln. Das Landwirtschaftsministerium ruft daher zur Vorsicht und zu vorbeugenden Maßnahmen auf. Die Tierseuchenexperten raten dringend zur Einhaltung sogenannter „Biosicherheitsmaßnahmen“. Der Kontakt von Haus- und Wildvögeln müsse unbedingt vermieden werden. Das bedeutet insbesondere, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen dürfen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Zudem darf Geflügel nicht aus Gewässern trinken, an denen sich auch wilde Vögel aufhalten. Wichtig ist außerdem, dass die Halter ihre Bestände regelmäßig kontrollieren. Krankheits- oder Todesfälle sollten grundsätzlich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
Die Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte können die Aufstallung von Geflügel anordnen, wenn dies erforderlich ist. Besonders in Gebieten mit hoher Wildvogeldichte, insbesondere im Hinblick auf Wasser- und Zugvögel, sollten Tierhalter eine Aufstallung auch eigenverantwortlich zum Schutz ihrer Tiere in Betracht ziehen.
Auch an Züchter und Hobbyhalter richtet sich ein dringender Appell des Landwirtschaftsministeriums: Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten abgesagt oder nur unter strengen Sicherheitsvorgaben und nach einer regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Das Zusammenbringen von Rassegeflügel unterschiedlicher Herkunft an einem Ausstellungsort müsse vermieden werden. Im eigenen Interesse sollten Halter derzeit auf die Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen verzichten. Zwischen der Teilnahme an verschiedenen Ausstellungen wird eine 21-tägige Karenzzeit empfohlen, in der besonders sorgfältig auf mögliche Krankheitsanzeichen geachtet werden sollte.
Auch der mobile Geflügelhandel, also Verkaufstouren von Gewerbetreibenden, die Geflügel zur privaten Haltung aus Fahrzeugen heraus anbieten, stellt ein erhöhtes Risiko dar. Nach Möglichkeit sollten Händler auf diese Praxis verzichten. Tierhalter sollten zudem darauf achten, nur gesunde Tiere zu erwerben.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse oder Greifvögel der zuständigen Veterinärbehörde zu melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Tiere an einem Ort gefunden werden. Finderinnen und Finder sollten in jedem Fall den direkten Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermeiden. +++









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