
Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen durch die hessische Landesregierung sorgen in der Region Fulda für scharfe Kritik. Betroffene Unternehmen und Verbände sehen vor allem die kurzen Fristen und das strikte Verfahren als erhebliche Belastung für den ohnehin angeschlagenen Mittelstand.
Nach Angaben der FDP Fulda verschickt das Land derzeit massenhaft Bescheide, in denen Betriebe zur Rückmeldung oder Rückzahlung von Hilfsgeldern aufgefordert werden. Besonders problematisch sei der Zeitpunkt: Mitten in den Sommerferien und in einer Phase, in der viele Gastronomiebetriebe unter Personalmangel und hohen Kosten leiden, müssten Unternehmen innerhalb von zwei Wochen reagieren – andernfalls drohe die Rückzahlung der gesamten Summe.
Auch die Industrie- und Handelskammer Fulda bezeichnet das Vorgehen als „zu bürokratisch“ und praxisfern. Die Dehoga warnt gar vor einer Insolvenzwelle. Kritisch sei die Situation insbesondere für Gastronomen, die ihren Betrieb inzwischen aufgegeben haben und nun im Ruhestand mit Rückforderungen konfrontiert werden könnten.
Bemängelt wird zudem, dass zentrale Kostenpositionen bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem bestimmte Personalkosten, der Unternehmerlohn, gestundete Mieten oder private Einlagen, die viele Betriebe während der Krise zur Überbrückung nutzten.
Die FDP Fulda fordert daher ein Umdenken der schwarz-roten Landesregierung. Insbesondere die Gastronomie im ländlichen Raum sei nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich von großer Bedeutung. Andere Bundesländer wie Bayern oder Sachsen hätten mit Härtefallregelungen, Stundungen oder sogar einem Stopp von Rückforderungen bereits flexiblere Lösungen gefunden.
Im Hessischen Landtag hat die FDP-Fraktion deshalb einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht. Darin verlangt sie Auskünfte zu den umstrittenen Fristen sowie zu möglichen Härtefallregelungen, Bagatellgrenzen und Ratenzahlungen. +++
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