Erfolgreicher „Krempel- und Spaßmarkt“ in Petersberg

Mit rund 6000 Besucher, wurden die Prognosen weit übertroffen

Petersberg. „Es ist letztlich nicht nur eine Entscheidung gegen den verkaufsoffenen Sonntag, sondern gegen den gesamten Einzelhandel in Petersberg.“ Dieter Schützeichel, Vorsitzender der „Einkaufswelt-Petersberg“, zeigte sich nach dem kurzfristigen Verbot des für den 9. Oktober geplanten verkaufsoffenen Sonntags von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs negativ überrascht. "Dabei haben wir als »Einkaufswelt Petersberg« im Vorfeld alles Nötige getan, um ein genehmigungsfähiges Konzept für die sonntägliche Ladenöffnung vorlegen zu können", so Schützeichel. In diesem Zusammenhang sei es für alle Händler in der Einkaufswelt nach wie vor unverständlich, dass der verkaufsoffene Sonntag in Petersberg gerichtlich verboten wurde. . Der Wettbewerbsnachteil und die erheblichen Umsatzeinbußen, der uns aus dem Sonntagsverbot entstanden ist, ist für alle Händler in der Einkaufswelt schmerzlich spürbar", sagt Schützeichel.

Krempel- und Spaßmarkt"Wir hoffen allerdings, dass das Herbstfest und der verkaufsoffene Sonntag in Fulda am kommenden Wochenende wie gewohnt stattfinden können und die dortigen Einzelhandelskollegen von solchen Umsatzeinbußen, die wir hinnehmen mussten, verschont bleiben.“

Einen kleinen Trost bietet derweil die Resonanz des ersten „Krempel- und Spaßmarktes“, die trotz der widrigen Umstände sehr positiv ausfällt. Winfried Jäger, Vorsitzender der DAFKS und damit auch Veranstalter des Marktes, freute sich über den großen Besucherzuspruch. Trotz geschlossener Läden und des durchwachsenen Wetters waren rund 6.000 Besucher nach Petersberg gekommen und schlenderten in aller Ruhe gemeinsam mit Kind und Kegel über das Gelände des Justus-Liebig-Centers und der Möbelstadt Sommerlad, auf denen die Aussteller ihre zahlreichen Stände aufgebaut hatten. Von 8 bis 17 Uhr boten die Privatanbieter, die zum Teil weite Anfahrtswege in Kauf genommen hatten, ihre Waren an. Von Büchern und Kinderkleidung über alte Blechwannen und Kronleuchter bis zum Kaffeeservice: auf dem Krempelmarkt gab es für jeden Geschmack etwas zu entdecken. Folge der Kauffreude waren vollgepackte Tüten, die zu den Autos getragen wurden. So diente der Kinderwagen teilweise sogar dazu, den neuen, sperrigen Kinderlaufstall durch die Menschenmengen zu manövrieren. Neben den spannenden Angeboten für die Erwachsenen kam auch bei den Kindern mit den Angeboten von „Circus Ikarus“ keine Langeweile auf: So konnten sich die Kleinen und Großen beim Tischfußball, auf der Rollenrutsche, am Sandbagger oder auf dem Bobby Car austoben.

Krempel- und Spaßmarkt„Insgesamt war es eine tolle Veranstaltung – unsere Konzeption hat voll ins Schwarze getroffen. Wir hatten aufgrund der schlechten Wettervorhersagen und der vielen anderen Veranstaltungen in der Region, wie verkaufsoffener Sonntag in Hünfeld, nicht mit so vielen Besuchern gerechnet, die mit über 1000 Besuchern über unseren Prognosen lag. Von Null auf Hundert ist dieser Markt eine der größten Veranstaltungen in Petersberg geworden“, zeigt sich Veranstalter Winfried Jäger begeistert. „Das große Interesse hat uns gezeigt, dass wir auch künftig den Petersberger Krempel- und Spaßmarkt wiederholen werden. Nur schade, dass wir einen Programmpunkt, den verkaufsoffenen Sonntag, nicht erfüllen konnten.“

So bleibt festzuhalten, dass der erste Petersberger "Krempel- und Spaßmarkt" - entgegen der Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichts – letztlich doch Hauptsache und nicht Nebeneffekt der sonntäglichen Ladenöffnung gewesen wäre. +++ / pm


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2 Kommentare

  1. Sorry, der letzte Abschnitt des Artikels ist eine Behauptung, welche nicht belegbar ist. Sie ist rein subjektiv.
    Da setze ich eine andere Bemerkung entgegen: Festzuhalten bleibt, die Sonntagsruhe und somit der Schutz der Allgemeinheit, hat über den Kommmerz gesiegt!

  2. „Es ist letztlich nicht nur eine Entscheidung gegen den verkaufsoffenen Sonntag, sondern gegen den gesamten Einzelhandel in Petersberg.“
    Das ist Quatsch! Das Gericht musste entscheiden, ob Petersberg rechtmäßig die Öffnung von Läden erlaubt hat oder nicht. Und das Gericht hat festgestellt, dass diese Erlaubnis rechtswidrig ist. Von daher handelt es sich um eine Entscheidung, die nicht gegen irgendetwas ist, sondern die für unser Recht und Gesetz eintritt und dieses gegen seltsame Vorgehensweisen verteidigt.

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