Mainz. Der türkische Präsident Erdogan hat offiziell einen Strafantrag gegen Jan Böhmermann eingereicht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Montagabend mit. Der entsprechende Strafantrag beziehe sich auf § 194 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung, bzw. § 185 Strafgesetzbuch. Erdogan werde dabei durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Gegenstand sei "das öffentlich vorgetragene so genannte Schmähgedicht, das in der Sendung `ZDF Neo Royal` am 31.3.2016 ausgestrahlt worden ist", hieß es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft. Der Strafantrag werde nun in dem bereits anhängigen Verfahren wegen Angriffs gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten nach § 103 Strafgesetzbuch geprüft. +++ fuldainfo
Sie können unterhalb dieses Artikels einen Kommentar abgeben. Wir freuen uns auf Ihre Meinungsäußerung! - Wir freuen uns auch, wenn Sie diesen Artikel weiterempfehlen!
Hinterlasse jetzt einen Kommentar