Die Marktgemeinde Eiterfeld setzt ihre familienfreundliche Wohnraumförderung fort und baut diese zugleich aus. Nachdem die bisherige Förderung für private Baugrundstücke ausgelaufen war, hat die Gemeindevertretung eine neue Förderrichtlinie beschlossen. Sie knüpft an das bisherige Baukindergeld an und erweitert die Unterstützung erstmals auf den Erwerb leerstehender Wohngebäude.
Damit bleibt das bewährte Baukindergeld sowohl für den Erwerb gemeindlicher als auch privater Baugrundstücke bestehen. Neu ist die Förderung für Familien, die ein leerstehendes Wohngebäude erwerben. Die Unterstützung beträgt 3.000 Euro je Kind, maximal 9.000 Euro pro Haushalt.
„Familien gute Rahmenbedingungen zu bieten und unsere Ortsteile nachhaltig zu stärken, ist ein wichtiges Ziel. Mit der Fortführung und Erweiterung der Förderung erleichtern wir Familien den Weg in die eigenen vier Wände und schaffen gleichzeitig einen Anreiz, leerstehende Wohngebäude wieder mit Leben zu füllen“, erklärt Bürgermeisterin Dana Hauke.
Mit der Ausweitung der Förderung verfolgt die Marktgemeinde zugleich das Ziel, die Innenentwicklung voranzutreiben und bestehende Bausubstanz stärker zu nutzen. Leerstehende Wohnhäuser sollen wieder bewohnt und die Ortskerne nachhaltig belebt werden. Gleichzeitig wird damit ein Vorhaben umgesetzt, das Bürgermeisterin Dana Hauke bereits im Wahlkampf angekündigt hatte. Durch gezielte Fördermaßnahmen soll dem Häuserleerstand in der Marktgemeinde entgegengewirkt werden.
Hauke dankte den Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie den beteiligten Ausschüssen für die konstruktive Beratung und die breite Zustimmung zur neuen Förderrichtlinie. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben, die Familien unterstützt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung unserer Ortsteile leistet“, sagte die Bürgermeisterin.
Die neue Förderrichtlinie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Die vollständigen Förderbedingungen und Voraussetzungen sind auf der Internetseite der Marktgemeinde Eiterfeld im Bereich „Rathaus“ unter „Satzungen & Richtlinien“ abrufbar. +++
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