Ermittlerinnen und Ermittler der hessischen Polizei haben in der vergangenen Woche im Rahmen einer Schwerpunktmaßnahme zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen insgesamt 65 Wohnungen und Häuser durchsucht. Dabei wurden über 760 Datenträger sichergestellt. Die Maßnahmen richteten sich gegen 63 Beschuldigte und fanden zwischen Montag und Freitag, 20. bis 24. Oktober, im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften statt. Koordiniert wurde der Großeinsatz vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA).
Bei den Beschuldigten handelt es sich um 62 Männer und eine Frau im Alter zwischen 14 und 70 Jahren. Ihnen wird überwiegend die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In fünf Fällen steht zusätzlich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von unter 18-Jährigen im Raum. Elf der Beschuldigten mussten nach der Durchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleitet werden. Insgesamt stellten die Ermittlerinnen und Ermittler 764 deliktsspezifische Gegenstände sicher, darunter vor allem Speichermedien aller Art. Diese werden nun im nächsten Schritt ausgewertet. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.
Die Durchsuchungen fanden in mehreren hessischen Städten und Landkreisen statt, darunter in Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden. Zudem waren die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsberg und Wetterau betroffen. Darüber hinaus wurde ein Durchsuchungsbeschluss in einem weiteren Bundesland vollstreckt.
Wie die Ermittlungsbehörden betonen, geht einer im digitalen Raum begangenen Tat – etwa dem Weiterleiten kinderpornografischer Fotos oder Videos – in aller Regel ein tatsächlicher sexueller Missbrauch voraus. Daher sei es von zentraler Bedeutung, Täterinnen und Täter sowohl online als auch offline konsequent zu verfolgen. Kinder gelten als die schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft und sind auf die Unterstützung und den Schutz Erwachsener angewiesen. Wer den Verdacht hat, dass ein Kind sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist, sollte daher nicht zögern und die Polizei informieren. +++









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