Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung im 24-Stunden-Eilverfahren unter Auflagen erlaubt, einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen. Ein vorläufiges Scheitern von Ceta dürfte weitreichende Folgen für die weiteren Verhandlungen und zukünftige Handelsabkommen haben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Donnerstag in Karlsruhe. Die Möglichkeit eines späteren Ausstieges aus dem Abkommen müsse aber sichergestellt werden. Geplant ist, das Abkommen im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels am 27. und 28. Oktober zu unterzeichnen. In der Verhandlung ging es nicht um eine Entscheidung über das Freihandelsabkommen an sich, sondern darum, ob eine vorläufige Anwendung, bevor der Bundestag zugestimmt hat, verfassungskonform ist und ob eventuelle negative Folgen eines vorläufigen Inkrafttretens später wieder rückgängig gemacht werden können. Mehr als 200.000 Menschen hatten gegen Ceta geklagt. Über die Verfassungsbeschwerden soll zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich verhandelt werden. +++
Sie können unterhalb dieses Artikels einen Kommentar abgeben. Wir freuen uns auf Ihre Meinungsäußerung! - Wir freuen uns auch, wenn Sie diesen Artikel weiterempfehlen!
Wir erinnern uns, wie Merkel rumeierte bei der Frage, ob TTIP bzw. CETA auch im deutschen Parlament behandelt wird! Warum sagte sie nicht einfach mit klar verständlichen Worten, dass CETA und TTIP auch gegen Bürger-Willen und gegen gewählte Parlamente beschlossen wird. Basta (so wie sie sich ja auch bei der heftig kritisierten Mißachtung von 4 Abstimmungen gegen die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung durch die EU "weggeduckt" hat)! Nichts anderes beinhalteten ihre verschwurbelten Aussagen!
Und jetzt soll CETA, zumindest in Teilen, gemäß dem obigen "basta" vorab in Kraft gesetzt werden, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das nur zusammen mit einem "uneingeschränkten Rücktrittsrecht" für Deutschland zuläßt - imerhin demokratie-sensibler als Merkel!
Mal sehen, wie dieses "Rücktrittsrecht" und die sonstigen "Auflagen" und "Nebenabreden" umgesetzt werden. Zweifel sind erlaubt.
Postfaktische Welt? http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
Und im übrigen: nach der Wahl ist vor der Wahl: http://youtu.be/0zSclA_zqK4
Und was sagen unsere Bundestagsabgeordneten dazu? http://youtu.be/QGOx8I0COYg
Wir erinnern uns, wie Merkel rumeierte bei der Frage, ob TTIP bzw. CETA auch im deutschen Parlament behandelt wird! Warum sagte sie nicht einfach mit klar verständlichen Worten, dass CETA und TTIP auch gegen Bürger-Willen und gegen gewählte Parlamente beschlossen wird. Basta (so wie sie sich ja auch bei der heftig kritisierten Mißachtung von 4 Abstimmungen gegen die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung durch die EU "weggeduckt" hat)! Nichts anderes beinhalteten ihre verschwurbelten Aussagen!
Und jetzt soll CETA, zumindest in Teilen, gemäß dem obigen "basta" vorab in Kraft gesetzt werden, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das nur zusammen mit einem "uneingeschränkten Rücktrittsrecht" für Deutschland zuläßt - imerhin demokratie-sensibler als Merkel!
Mal sehen, wie dieses "Rücktrittsrecht" und die sonstigen "Auflagen" und "Nebenabreden" umgesetzt werden. Zweifel sind erlaubt.
Postfaktische Welt?
http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
Und im übrigen: nach der Wahl ist vor der Wahl:
http://youtu.be/0zSclA_zqK4
Und was sagen unsere Bundestagsabgeordneten dazu?
http://youtu.be/QGOx8I0COYg