Edeka und Kartellamt ringen um Tegut-Lösung – für Fulda geht es um mehr als 38 Märkte

Die geplante Übernahme eines großen Teils des Tegut-Filialnetzes durch Edeka bleibt unter kartellrechtlichem Vorbehalt. Das Bundeskartellamt hat erhebliche wettbewerbliche Bedenken gegen den Zusammenschluss geäußert. Nach der vorläufigen Bewertung der Behörde betrifft dies 37 regionale Markträume mit insgesamt 38 Tegut-Standorten. Besonders im Blick stehen Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. Für Tegut ist damit eine entscheidende Phase erreicht. Für Fulda geht es allerdings längst um mehr als die Frage, welche Supermärkte künftig unter dem Namen Edeka betrieben werden.

Edeka hatte die Übernahme von 202 Tegut-Supermärkten sowie 41 automatisierten teo-Standorten beim Bundeskartellamt angemeldet. Zu dem vorgesehenen Paket gehören außerdem die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Das Verfahren wurde im März angemeldet, im April leitete das Bundeskartellamt die Hauptprüfung ein. Seitdem steht die Frage im Raum, ob Edeka durch den Erwerb in einzelnen Regionen eine Marktstellung erreichen könnte, die aus Sicht der Wettbewerbshüter zu stark wäre.

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts reichte ein erstes Zusagenangebot Edekas nicht aus, um sämtliche Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Der Handelskonzern hat deshalb nachgebessert. Nach den vorliegenden Informationen bietet Edeka an, auf den Kauf von neun der 38 besonders problematischen Standorte zu verzichten. Damit soll der Weg für die Übernahme des übrigen Tegut-Pakets freigemacht werden. Eine endgültige Entscheidung ist damit jedoch noch nicht verbunden. Die Prüfungsfrist läuft bis zum 23. September 2026.

Der Vorgang zeigt, wie wenig sich die Zukunft eines großen Filialnetzes allein aus der Größe eines Kaufvorhabens ableiten lässt. Auf den ersten Blick geht es um 202 Tegut-Supermärkte und 41 teo-Standorte, die den Besitzer wechseln sollen. Kartellrechtlich entscheidend ist jedoch nicht allein die Zahl der Filialen, sondern die konkrete Wettbewerbssituation vor Ort. Wo Edeka durch die Übernahme eine zu starke Stellung erreichen könnte, muss der Konzern mit dem Kartellamt eine Lösung finden. Der Verzicht auf neun Standorte ist deshalb kein Nebenaspekt, sondern der zentrale Versuch, die Übernahme in der gewünschten Größenordnung überhaupt zu ermöglichen.

Für Tegut selbst steht wesentlich mehr auf dem Spiel. Die Schweizer Migros Zürich hatte den Rückzug aus dem deutschen Lebensmittelgeschäft beschlossen und den Verkauf des Unternehmens eingeleitet. Die Tegut-Märkte sollen dabei auf verschiedene Käufer verteilt werden. Edeka ist mit Abstand der größte Interessent und will den überwiegenden Teil des Filialnetzes übernehmen. Rewe soll bis zu 40 Filialen übernehmen. Auch dieses Vorhaben ist allerdings nicht vollständig frei von kartellrechtlichen Fragen. Das Bundeskartellamt hat bei der geplanten Übernahme vorläufige Wettbewerbsbedenken in drei regionalen Märkten festgestellt.

Für Fulda ist diese Entwicklung von besonderer Tragweite. Tegut hat seinen Unternehmenssitz in der Stadt und ist seit Jahrzehnten eng mit Fulda und Osthessen verbunden. Der Verkauf der Märkte bedeutet deshalb nicht nur eine Veränderung im Lebensmittelhandel, sondern einen tiefen Einschnitt in die bisherige Unternehmensstruktur. Die Tegut-Zentrale in Fulda soll zum 31. März 2027 geschlossen werden. Davon sind rund 470 Beschäftigte betroffen.

Gerade an diesem Punkt lohnt eine genaue Unterscheidung. Der Verkauf der Märkte und die Schließung der Zentrale sind miteinander verbundene, aber unterschiedliche Vorgänge. Selbst wenn für zahlreiche Filialen neue Eigentümer gefunden werden, folgt daraus nicht, dass die Unternehmenszentrale in Fulda erhalten bleibt. Für die rund 470 Beschäftigten der zentralen Dienste ist die Schließung des Standorts bereits beschlossen. Welche individuellen Lösungen es für die Betroffenen geben wird, ist davon zu unterscheiden. Die kartellrechtliche Entscheidung kann bestimmen, wie groß der Edeka-Anteil am Filialgeschäft ausfällt. Sie kann die beschlossene Schließung der Tegut-Zentrale in Fulda jedoch nicht rückgängig machen.

Auch das Logistikzentrum und die Herzberger Bäckerei gehören zu dem von Edeka geplanten Erwerb. Sollte sich das Übernahmepaket infolge der kartellrechtlichen Prüfung verändern, könnte dies daher Auswirkungen auf weitere Teile des Tegut-Geschäfts haben. Die Frage, welche Standorte am Ende tatsächlich zu Edeka wechseln, ist somit nicht isoliert vom übrigen Verkaufsprozess zu betrachten.

Im Mittelpunkt der kartellrechtlichen Prüfung steht die regionale Wettbewerbssituation. Das Bundeskartellamt untersucht insbesondere, ob Edeka durch die Übernahme in bestimmten Märkten eine Position erreichen würde, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte. Entscheidend ist also nicht allein die bundesweite Größe des Konzerns, sondern die Frage, welche Alternativen Verbraucherinnen und Verbraucher an einem konkreten Standort künftig noch haben.

Auf den Beschaffungsmärkten sieht die Behörde nach ihrer bisherigen Bewertung dagegen kein vergleichbares Problem. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe und Aldi vereinen zwar zusammen mehr als 90 Prozent der Umsätze im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Der zusätzliche Anteil durch Tegut beträgt beim Beschaffungsvolumen jedoch weniger als 0,5 Prozent. Das Bundeskartellamt sieht deshalb in diesem Bereich bislang keinen ausreichenden Grund für eine Untersagung.

Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Auseinandersetzung auf die einzelnen Regionen. Was in einem bundesweiten Vergleich nur einen kleinen zusätzlichen Anteil ausmacht, kann auf lokaler Ebene dennoch erhebliches Gewicht haben. Genau deshalb betrachtet das Kartellamt die 38 beanstandeten Tegut-Standorte nicht als einheitlichen Block, sondern als einzelne Wettbewerbssituationen. Für Edeka wiederum bedeutet das, dass der Konzern sein Übernahmeziel möglicherweise dort korrigieren muss, wo die Konzentration aus Sicht der Wettbewerbshüter zu weit gehen würde.

Neben Edeka ist Rewe als weiterer Käufer vorgesehen. Bis zu 40 Tegut-Filialen sollen an den Konkurrenten gehen. Doch auch hier zeigt sich, dass der Verkauf eines Unternehmens im Lebensmittelhandel nicht allein eine wirtschaftliche Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer ist. Wo sich Marktanteile verändern, prüft das Bundeskartellamt die Folgen für den Wettbewerb. Bei Rewe hat die Behörde deshalb vorläufige Wettbewerbsbedenken in drei regionalen Märkten festgestellt.

Für einen Teil des Tegut-Netzes gibt es bereits eine Entscheidung. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 36 Tegut-Filialen durch Tante Enso freigegeben. Davon liegen 16 Standorte in Hessen. Die Behörde sah bei diesem Zusammenschluss keine vergleichbaren wettbewerblichen Bedenken, weil Tante Enso bislang eine deutlich kleinere Marktstellung besitzt. Der Fall zeigt zugleich, dass die kartellrechtliche Bewertung nicht davon abhängt, ob ein Standort überhaupt den Besitzer wechselt, sondern davon, welche Stellung der jeweilige Käufer nach der Übernahme im betreffenden Markt einnimmt.

Gerade in Hessen ist die weitere Entwicklung deshalb von besonderer Bedeutung. Tegut verfügt hier über rund 160 Märkte. Rund 40 davon liegen nach Angaben des Unternehmens im ländlichen Raum, in Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern. Für diese Standorte geht es nicht nur um einen neuen Eigentümer und ein neues Logo. Es geht auch um die Frage, wie die Nahversorgung künftig organisiert wird und ob ein bestehender Markt an seinem Standort dauerhaft erhalten bleibt.

Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hatte bereits auf die Bedeutung der Tegut-Märkte für die Versorgung im ländlichen Raum hingewiesen. Das ist politisch und regional nachvollziehbar. Das Bundeskartellamt ist bei seiner Entscheidung jedoch an die Vorgaben des Wettbewerbsrechts gebunden. Die Sicherung der Nahversorgung oder die Bedeutung eines Unternehmens für eine Region können deshalb nicht ohne Weiteres an die Stelle der wettbewerbsrechtlichen Prüfung treten.

Genau darin liegt ein Spannungsfeld, das für die betroffenen Regionen besonders relevant ist. Aus Sicht des Wettbewerbsrechts kann es notwendig sein, eine Übernahme einzelner Märkte zu verhindern, wenn dadurch eine zu starke Marktstellung entsteht. Aus Sicht einer kleinen Gemeinde kann derselbe Markt jedoch ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Nahversorgung sein. Beide Perspektiven sind real. Sie folgen allerdings unterschiedlichen Logiken. Die kartellrechtliche Entscheidung kann deshalb nicht sämtliche regionalpolitischen Erwartungen erfüllen.

Für Beschäftigte und betroffene Regionen bleibt zunächst Unsicherheit. Bei einigen Standorten steht bereits fest, wer sie übernehmen soll. Bei anderen Märkten ist noch offen, ob Edeka sie übernehmen darf oder ob eine andere Lösung gefunden werden muss. Sollte sich für einzelne Standorte keine alternative Übernahmelösung finden, könnte dort eine Schließung drohen. Gerade deshalb richtet sich der Blick nun auf die 38 Märkte, bei denen das Bundeskartellamt Wettbewerbsprobleme sieht.

Edeka versucht mit dem Verzicht auf neun dieser Standorte, die Bedenken der Behörde auszuräumen. Ob diese Zusagen ausreichen, ist noch offen. Der Konzern hat damit einen Schritt auf das Kartellamt zugemacht, die endgültige Entscheidung bleibt jedoch der Behörde vorbehalten. Bis zum Ende der Prüfungsfrist kann sich damit noch verändern, welche Teile des vorgesehenen Tegut-Pakets tatsächlich an Edeka gehen.

Für Fulda kommt zu dieser offenen Frage eine bereits weitgehend feststehende Entwicklung hinzu. Die Tegut-Zentrale soll zum 31. März 2027 geschlossen werden, rund 470 Beschäftigte sind davon betroffen. Damit steht die Region vor einem Einschnitt, der über den bloßen Wechsel von Eigentümern und Marken an einzelnen Supermärkten hinausgeht. Selbst wenn ein großer Teil der Tegut-Filialen künftig unter dem Dach Edekas weitergeführt wird, bleibt die Frage bestehen, welche wirtschaftliche Bedeutung Tegut selbst für Fulda nach dem Verkauf noch haben wird.

Das ist die eigentliche Zäsur dieses Verkaufsprozesses: Die Märkte können an verschiedenen Orten weiterbestehen, während das Unternehmen an seinem historischen Stammsitz seine bisherige Struktur verliert. Für Kundinnen und Kunden mag sich an einer Filiale zunächst wenig ändern. Für Beschäftigte, Zulieferer und die Stadt Fulda ist der Vorgang weitreichender. Ein Unternehmen, das über Jahrzehnte zur wirtschaftlichen Identität der Region gehört hat, wird neu geordnet.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts über die Edeka-Übernahme wird spätestens bis zum 23. September 2026 erwartet. Bis dahin bleibt offen, wie groß der von Edeka übernommene Teil des Tegut-Geschäfts tatsächlich sein wird. Für die betroffenen Märkte, ihre Beschäftigten und die Regionen, in denen Tegut seit Jahrzehnten präsent ist, ist damit eine entscheidende Phase erreicht.

Für Fulda wird die Entscheidung allerdings nur ein Teil der Antwort sein. Selbst eine kartellrechtlich genehmigte Übernahme des überwiegenden Filialnetzes würde die Schließung der Tegut-Zentrale nicht verhindern. Die entscheidende Frage für die Region lautet deshalb nicht mehr nur, wer künftig welche Märkte betreibt. Sie lautet auch, was von Tegut als Unternehmen und als Arbeitgeber am Standort Fulda übrig bleibt. Der Ausgang des Kartellverfahrens wird darauf einen wichtigen Einfluss haben – die grundlegende Neuordnung des Unternehmens hat jedoch längst begonnen. +++


Popup-Fenster

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*