Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren als "starkes Zeichen" für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit der NPD bezeichnet. "Das Verbot der NPD ist also nicht daran gescheitert, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt, sondern daran, dass sie zu schwach und unwichtig ist, sie auch zu verwirklichen", sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin. "Das ist ein starkes Zeichen dafür, dass wir in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit der NPD erfolgreich geführt haben." Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich bestätigt, "dass die Ideologie der NPD verfassungsfeindlich und mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist sowie die Menschenwürde missachtet". Außerdem schaffe das Urteil Rechtssicherheit. Der Innenminister kündigte an, mögliche Änderungen bei der Parteienfinanzierung "sorgfältig prüfen" zu lassen.
Auschwitzkomitee entsetzt über NPD-Urteil
Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, hat sich entsetzt über das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur NPD geäußert. "Heute ist ein tragischer Tag für die wehrhafte Demokratie. Das IAK hat dieses Verbot der NPD immer wieder gefordert und das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung gedrängt. Die heutige Entscheidung ist für die Überlebenden des Holocaust eine empörende und erschreckend realitätsferne Entscheidung", sagte er der "Bild". Wie könne es sein, "dass diejenigen, die den Holocaust nicht nur klammheimlich bejubeln und in vielen Kommunen ständig neue Kapitel des Hasses provozieren, im demokratischen Spektrum bleiben dürfen und vom Staat weiter bei Hetze und Gewalt gegen die Demokratie allimentiert werden?". Darüber hinaus sei "diese realitätsblinde und unzeitgemäße Entscheidung ein fatales Signal nach Europa, wo Rechtsextreme und Rechtspopulisten längst neue Schnittmengen miteinander finden und ständig versuchen, Angst und Unsicherheit von Menschen in Hass und Aggression zu verwandeln".
Kubicki: NPD-Urteil "beschämend" für deutsche Sozialdemokratie
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot vor allem als Niederlage für die SPD gewertet: "Vor allem für die bundesdeutsche Sozialdemokratie ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschämend", sagte Kubicki am Dienstag. "Es zeigt sich: Wer - wie führende Sozialdemokraten - das politische Symbol zum überragenden Ziel aller seiner Überlegungen macht, wird am Ende einen politischen Scherbenhaufen hinterlassen und sich selbst bis auf die Knochen blamieren." Das NPD-Verbotsverfahrens habe "von vornherein nichts mit Sachpolitik" zu tun gehabt. "Man hätte erwarten können, dass die Innenminister nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens nun keinen Fehler machen wollten und gewichtige Anhaltspunkte für die Rechtfertigung eines solchen Verbotes ins Feld führen. Dies war ersichtlich nicht der Fall", so Kubicki weiter. Die Richter in Karlsruhe hatten am Dienstag einen Antrag des Bundesrats zum Verbot der rechtsextremen NPD abgelehnt.
Beuth: Wir akzeptieren das Urteil
„Wir akzeptieren das Urteil aus Karlsruhe, auch wenn sich alle Demokraten in Hessen und in der Bundesrepublik ein Verbot gewünscht haben. Die NPD ist und bleibt eine rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Partei. Seit heute steht außerdem höchstrichterlich fest, dass sie eine verfassungsfeindliche Partei ist. Nach Auffassung der Richter ist sie nicht stark genug für ein Verbot. Alleine die Erfolglosigkeit der NPD sichert ihr damit das Überleben. Sie ist weder im Bundestag, noch in einem Landesparlament vertreten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil nun klargestellt, dass ein Verbot nur infrage kommt, wenn eine Partei auch über eine ‚hinreichende Wirkungsmöglichkeit‘ verfügt, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verfolgen. Der hessische Landesverband der NPD ist nur sehr beschränkt handlungsfähig. Mitgliederzahl, Organisationskraft und Handlungsfähigkeit sind in Hessen im Vergleich zu anderen Landesverbänden geringer ausgeprägt. Das Karlsruher Votum bedeutet aber keineswegs, dass wir im Kampf gegen den Rechtsextremismus in Deutschland nachlassen werden oder nachlassen müssen. Dem ewiggestrigen rassistischen Gedankengut der NPD und anderer Rechtsextremisten setzen wir Aufklärung, Prävention und wo immer es möglich ist, die Härte des Rechtsstaats entgegen.“ +++







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