Nach dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs hat sich der Landtag am Dienstag erneut mit dem Corona-Untersuchungsausschuss befasst. Im Mittelpunkt stand der Streit über die zulässigen Themenbereiche des Gremiums. Nach einer langen Debatte über formale Fragen kann der Ausschuss nun mit seiner inhaltlichen Arbeit beginnen. Das Plenum des Landtags in Wiesbaden beschloss dazu eine Erweiterung des Untersuchungsgegenstands und passte diesen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben an.
Die CDU-Fraktion brachte gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen dringlichen Antrag zur Erweiterung des Untersuchungsauftrags ein. Der Obmann der CDU-Fraktion, Jörg Michael Müller, erklärte, man begrüße die Anpassung des Untersuchungsauftrags ausdrücklich. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs werde der Ausschuss nun auf einer rechtssicheren und verfassungskonformen Grundlage fortgeführt. Ziel sei eine umfassende, sachliche und verfassungsgemäße Aufarbeitung der Corona-Politik in Hessen. Das Urteil des Staatsgerichtshofs habe klare juristische Rahmenbedingungen geschaffen, an die sich der Landtag selbstverständlich halte. Es gehe darum, Lehren aus der Pandemie zu ziehen und Hessen besser auf künftige Krisen vorzubereiten.
Mit der Erweiterung soll insbesondere geprüft werden, ob und in welchem Umfang die in Hessen eingesetzten Corona-Impfstoffe gesundheitliche Nebenwirkungen oder Impfschäden verursacht haben, ob in bestimmten Phasen der Pandemie tatsächlich eine Überlastung des Gesundheitssystems bestand und welche Rolle das Land Hessen bei bundesweiten Abstimmungen zu Corona-Maßnahmen innerhalb der Gesundheits- und Innenministerkonferenzen sowie der Bund-Länder-Konferenzen gespielt hat. Müller betonte, der Untersuchungsausschuss werde faktenbasiert aufklären und nicht politisieren. Angesichts der Verunsicherung in Teilen der Bevölkerung sei es wichtig, transparent, rechtssicher und wissenschaftlich fundiert zu arbeiten.
Mit der Erweiterung des Untersuchungsauftrags setze die CDU-Fraktion ein klares Signal: Aufarbeitung ja – aber nur auf Grundlage von Fakten, Verantwortung und der Verfassung. Ziel sei es, durch eine ehrliche und faktenbasierte Untersuchung das Vertrauen in politische Entscheidungen zu stärken und zu zeigen, dass die demokratischen Institutionen funktionieren.
Durch die Entscheidung des Landtags sind nun elf statt bislang sieben Untersuchungsfragen zulässig. Der Streit über den ursprünglichen Fragenkatalog zwischen der AfD und den Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP musste zuvor gerichtlich geklärt werden. +++









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