Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden im Landkreis Fulda insgesamt 185 Bußgelder und 64 Verwarngelder festgesetzt. Die Summe der bisher verhängten Geldbußen und Verwarngelder liegt bei rund 40.400 Euro. Die Mehrzahl der Buß- und Verwarnungsgelder wurde aufgrund des Aufenthalts im öffentlichen Raum mit mehr als der erlaubten Anzahl von Personen und dem Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlassen.
Hersfeld Rotenburg: 141 Verstöße gemeldet
Im Kreis Hersfeld-Rotenburg wurden in der Zeit von März 2020 einschließlich 2. Februar 2021 141 Verstöße gemeldet und infolgedessen 417 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bis jetzt sind ca. 165 Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden. Die Verstöße verteilen sich dabei wesentlich auf die Tatvorwürfe: Verstöße gegen das Kontaktverbot - Zusammenkünfte mit mehreren Personen/Haushalten - und Verstöße gegen die Ausgangssperre. In einem geringen Maß gegen Verstöße auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz. Weiter wurden Hygieneregeln nicht sichergestellt - etwa keine Kontaktnachverfolgungsliste, keine Hinweisschilder und sonstiges im Zusammenhang mit Regeln. Auch kam es zu Öffnungen von Einrichtungen, die der Verpflichtung zum Schließen unterlagen und Quarantäneverstöße.
Kreis Vogelsberg - 230 Ordnungswidrigkeitsverfahren
Der Vogelsbergkreis hat vom 16.03. bis 31.12.2020 insgesamt 230 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, von denen 213 Verfahren auf Ordnungswidrigkeitsanzeigen der Polizeistellen zurückzuführen sind. Von den 213 Verfahren wurden 54 Verfahren eingestellt, da keine rechtliche Grundlage zur Ahndung gegeben war. In 110 Verfahren wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, von diesen befinden sich 8 Verfahren wegen eines Einspruchs, dem von Seiten der Verwaltungsbehörde nicht abgeholfen werden konnte, bei der Staatsanwaltschaft zur abschließenden Bescheidung. In den verbleibenden 103 Verfahren laufen derzeit noch die Anhörungsfristen. Die Bußgelder im Frühjahr/Sommer wurden schwerpunktmäßig wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum erlassen, mittlerweile sind die meisten Verfahren wegen Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen erlassen worden. Das höchste, festgesetzte Bußgeld lag bislang bei 1.053,45 Euro incl. Verwaltungs- und Zustellungskosten und wurde aufgrund der Fortführung eines Gewerbes erlassen.
Main-Kinzig-Kreis: Durchschnittsbetrag liegt bei etwa 200 Euro
In Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern wurden bis 1. Februar 2021 im Main-Kinzig-Kreis durch das Kreisgesundheitsamt zum Thema Corona bisher 1778 Bußgeldbescheide erstellt. Häufig erhalten die Behörden dazu Hinweise aus der Bevölkerung, teilweise sind es Routinekontrollen der Polizei und Ordnungsämter oder auch zufällige Beobachtungen. Dabei geht es überwiegend um Verstöße gegen die Anordnungen der Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln sowie Auflagen im gewerblichen Bereich. Über die Höhe der Strafen und die lokale Verteilung gibt es keine schnell zugänglichen statistischen Erhebungen. Der Durchschnittsbetrag liegt bei etwa 200 Euro, das macht in der Summe rund 355.000 Euro. Davon ist gut die Hälfte auch bereits beglichen. Hinzu kommen zwölf Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen den Absonderungsbescheid (Quarantäneauflagen). Wie es in dem Antwortschreiben bezugnehmend der Anfrage von fuldainfo.de hieß, soll das Geld in den laufenden Haushalt einfließen. Bei diesen ordnungspolitischen Maßnahmen geht es allerdings nicht um „erfreuliche Mehreinnahmen“, sondern vorrangig um die Durchsetzung der notwendigen und sinnvollen Vorgaben. „Wenn die offiziellen Anordnungen und die wiederholten Appelle also nicht ausreichen, dann greift dieses Instrument“, heißt es zum Schluss der Antwort. +++









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