Der Bundesrat hat grünes Licht für den hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen gegeben. Ministerpräsident Boris Rhein betonte die Bedeutung dieser Maßnahme für die Bekämpfung schwerster Verbrechen, insbesondere im Bereich der Kinderpornografie. "Datenschutz darf kein Täterschutz sein", so Rhein.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetanbieter die IP-Adressen ihrer Nutzer für mindestens einen Monat speichern müssen, auch ohne konkreten Verdacht. Ermittlungsbehörden und Experten halten dies für unerlässlich, um Straftaten im Internet effektiv aufzuklären.
Rhein verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich für zulässig erklärt hatte. Er sieht darin einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber, entsprechende Regelungen zu schaffen. Die hessische Initiative sei wirksam, verhältnismäßig und im Einklang mit EU-Recht.
Justizminister Christian Heinz zeigte sich optimistisch, dass die Aufklärungsrate bei Hinweisen auf Kinderpornografie durch die neue Regelung auf über 90 Prozent gesteigert werden könnte. Er zeigte sich erfreut über die Zustimmung des Bundesrats und die Bereitschaft der Länder, die Initiative zu unterstützen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. +++









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