BGH erklärt Vollstreckungsbescheide für Rundfunkgebühr für rechtmäßig

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Weg für Vollstreckungsbescheide für die Rundfunkgebühr freigemacht. Die Richter hoben laut eines Berichts des "Handelsblatts" ein Urteil des Landgerichts Tübingen auf, das Vollstreckungsersuchen des Beitragsservices ARD ZDF Deutschlandradio für ungültig erklärt hatte, wenn daraus nicht klar erkennbar die Rundfunkanstalt als Gläubigerin des Rundfunkbeitrags hervorging und wenn Unterschrift und Siegel fehlten. Der BGH urteilte nun, aufgrund der klaren Rechtslage gebe es keinen Zweifel, wer der Gläubiger des Rundfunkbeitrags sei. Unterschrift und Siegel dürften entfallen, da es "mithilfe automatischer Einrichtungen" erstellt worden sei. +++ fuldainfo

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1 Kommentar

  1. und bald kommen wieder die Reichslager wo dann alle rein kommen die nicht zahlen können,
    oder nicht zahlen wollen ,
    oder es werden Schläger Trub los geschickt die das Geld eintreiben sollen ,
    wer nicht zahlt wird zusammen geprügelt
    und das Gericht befindet das auch für Rechtmäßig
    ja ?

    das ist mittlerweile eine Richtige Bananen Republik geworden ,
    Rechte hat hier wohl kein Bürger mehr ?

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