Betreuungsgeld: Schwesig sichert Familien Übergangslösung zu

Berlin. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld betroffenen Familien eine Übergangslösung zugesichert. Sie werde nach einer Möglichkeit suchen, damit Familien, die die Leistung bereits erhielten, es bis zum Ende bekämen, erklärte Schwesig am Dienstag. "Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten." Die Familienministerin forderte, die frei werdenden Mittel für eine verbesserte Kinderbetreuung eingesetzt werden. "Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern", betonte die SPD-Politikerin. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht das 2013 eingeführte Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. "Die Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft", sagte Schwesig. CSU-Chef Horst Seehofer kündigte unterdessen an, dass Bayern die Leistung weiter zahlen werde. Die Leistung in Höhe von 150 Euro monatlich wird an Eltern gezahlt, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen.

Kömpel: Ein Fehler, der nun behoben wurde

„Die Einführung des Betreuungsgeldes war aus meiner Sicht der falsche Weg, denn es hat viele Kinder von frühkindlicher Bildung ferngehalten“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Die Richter hatten das Gesetz gekippt, weil der Bund ihrer Ansicht nach gar nicht zuständig ist. „Wir sollten das Geld, das nun eingespart wird in den Ausbau von Kindertagesstätten und in die Nachmittagsbetreuung von Grundschulen nutzen. Da besteht auch in meinem Wahlkreis durchaus noch Bedarf“, sagt die Sozialdemokratin, die im Bund Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Kömpel: „Die Qualität der frühkindlichen Betreuung muss verbessert werden, zudem brauchen wir auch eine bessere Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder.“ Es soll nach Meinung der Abgeordneten allerdings auch überlegt werden, wie der Bestandsschutz von Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, gewährleistet werden kann. „Familien, die sich für dieses Modell entschieden haben, sollten das Betreuungsgeld auch bis zum Ende bekommen. „Wir können nicht einfach die festen Planungen und gemeinsamen Absprachen der Eltern von heute auf Morgen ändern“, stellt Kömpel fest. Nicht zu Unrecht sei das Betreuungsgeld im Volksmund aber auch „Herdprämie“ genannt worden, sagt Kömpel: „Das Betreuungsgeld steht für ein veraltetes Familienmodell. Dass der Mann die Familie ernährt, während die Frau sich um die Kinder kümmert, ist nicht mehr zeitgemäß. So wollen weder junge Frauen noch ihre Männer leben.“ Auf keinen Fall dürfe das nun zur Verfügung stehende zusätzliche Geld im Haushalt versickern. Dafür werde sie sich zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Familienausschuss einsetzen, sagt Kömpel abschließend. +++ fuldainfo

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