Berlin. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) will in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erheben, sobald das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten ist. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Das Bundeskabinett werde das wohnungspolitische Vorhaben voraussichtlich in den kommenden Wochen beschließen. Demnach soll für Maklerleistungen künftig der Grundsatz "wer bestellt, der bezahlt" gelten; so kann nach Meinung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern geschaffen werden. Der IVD zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs, schreibt das Magazin weiter. Der Verband habe ein Gutachten des Mainzer Staatsrechtlers Friedhelm Hufen eingeholt, der Jurist betrachtet die Regelung als "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit". Der Gesetzgeber wolle offenbar nicht nur die Honorare der Makler beschränken, sondern sie aus einem großen Marktsegment regelrecht verdrängen. +++ fuldainfo
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@Fuchs: Ich bin ganz Ihrer Meinung, anscheinend sieht die Branche ihre Felle davon schwimmen.
Verfügbarer Wohnraum sollte staatlich vermittelt werden, natürlich hat der Eigentümer das letzte Wort.
Es ist eine Unverschämtheit, mit welcher Dreistigkeit diese Branche sich ihre Besitzstände schützen lassen will. Nun soll das Verfassungsgericht bemüht werden, um satte Einnahmen zu sichern. Wo gibt es denn so etwas noch, dass ich als Verbraucher gezwungen werde, an jemand Honorar zu zahlen, den ich gar nicht bestellt habe und dessen Dienste ich gar nicht in Anspruch nehmen möchte. In diesem Zusammenhang vom Schutz der Berufsfreiheit zu sprechen, ist schon weit hergeholt. Hoffentlich nimmt Karlsruhe diesen Unsinn erst gar nicht an.
@Fuchs: Ich bin ganz Ihrer Meinung, anscheinend sieht die Branche ihre Felle davon schwimmen.
Verfügbarer Wohnraum sollte staatlich vermittelt werden, natürlich hat der Eigentümer das letzte Wort.
Es ist eine Unverschämtheit, mit welcher Dreistigkeit diese Branche sich ihre Besitzstände schützen lassen will. Nun soll das Verfassungsgericht bemüht werden, um satte Einnahmen zu sichern. Wo gibt es denn so etwas noch, dass ich als Verbraucher gezwungen werde, an jemand Honorar zu zahlen, den ich gar nicht bestellt habe und dessen Dienste ich gar nicht in Anspruch nehmen möchte. In diesem Zusammenhang vom Schutz der Berufsfreiheit zu sprechen, ist schon weit hergeholt. Hoffentlich nimmt Karlsruhe diesen Unsinn erst gar nicht an.