AvD: Winterschäden an Straßen schnell beseitigen

Mehr Geld für Kommunen zur Instandhaltung gefordert

Berlin. Nach jedem Winter gibt es großen Reparaturbedarf an den Straßen und anderer Verkehrsinfrastruktur. Nach Auffassung des AvD ist der generell schlechte Zustand der Verkehrsinfrastruktur mit Ursache dafür, dass der Reparaturbedarf nach dem Winter stark ansteigt. Unebenheiten, Risse oder Schlaglöcher müssen von Kommunen und Landkreisen ausgebessert werden. Sie sind unter der Regie des jeweiligen Bundeslandes als sogenannte Straßenbaulastträger zuständig. Es ist eine staatliche Aufgabe, öffentliche Wege, Straßen und Plätze in verkehrssicherem Zustand zu erhalten.

Mehr Geld für die Infrastruktur

Der AvD mahnt deshalb an, die Wiederherstellung der Verkehrswege zügig und gründlich anzugehen. Die geplante Infrastrukturgesellschaft Verkehr kann dabei nach Meinung des AvD der Schritt in die richtige Richtung sein. Dabei müssen die Straßen nach seiner festen Überzeugung im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Der Vorteil der Verstetigung der Finanzierung, ohne Etatschwankungen, aber mit Zweckbindung für Verkehrsprojekte muss mit einer Erhöhung des verfügbaren Finanzbudgets einhergehen. Dabei dürfen die Bedürfnisse der kommunalen Gebietskörperschaften nicht vergessen werden. Diese müssen auch über 2019 hinaus ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Funktionsfähige Straßen und Schienenwege sind im Übrigen auch für neue Mobilitätsformen bis hin zur Automatisierung buchstäblich die Grundlage. AvD Generalsekretär Matthias Braun ermahnt: „Die Politik muss zur Kenntnis nehmen, dass Autofahrer mit ihren Abgaben und Steuern schon seit Jahrzehnten deutlich mehr Geld an den Staat zahlen, als von dort an Investitionsmitteln zur Unterhaltung der Infrastruktur zurückfließen.“ Der AvD fordert, bei Planung einer eigenständigen, privaten Infrastrukturgesellschaft sicherzustellen, dass Projekte nicht insgesamt teurer finanziert werden als bei alleiniger Durchführung durch die öffentliche Hand.

Straßenverkehrssicherungspflicht

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Behörden Verkehrsteilnehmer warnen, wenn Gefahren durch den Straßenzustand nicht oder nicht rechtzeitig für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sind. Schutzmaßnahmen sind erst dann zu treffen, wenn der Schaden nicht sofort behoben werden kann. Verkehrsteilnehmer müssen aber immer ihr Verhalten den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen. Behörden haben den Straßenzustand in zumutbaren Abständen zu kontrollieren. Pech hat derjenige, der in ein Schlagloch fährt, von dem die Verantwortlichen noch keine Kenntnis haben konnten. Um möglichst schnell und so aktuell wie möglich den Zustand ihrer Straßen beurteilen zu können, sind von Seiten der Kommunen in den letzten Jahren vermehrt Bürgertelefone eingerichtet worden, bei denen Frostschäden direkt gemeldet werden können.

Schadenersatz

Vorsicht bei der Geltendmachung von Schadenersatz: Die Rechtsprechung erwartet, dass sich ein Fahrer auf schlechte Straßenzustände einstellt. Schaden wie Schadenshergang muss der Geschädigte beweisen. Um nicht später mit leeren Händen dazustehen ist es wichtig, den Straßenzustand und Schaden mit Fotos zu dokumentieren und die Polizei zu informieren. Adressen und Telefonnummern von eventuell anwesenden Zeugen sollten gleich notiert werden. +++ (pm)

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