Ab 1. Oktober nur noch digitale Bauanträge

Einführungsphase seit dem Frühjahr 2025 lief erfolgreich

Bauanträge digital. Foto: Sebastian Mannert

Seit dem Frühjahr 2025 können Bauanträge bei der Stadt und beim Landkreis Fulda vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden. Die ersten Monate haben gezeigt, dass das neue Verfahren von Bauherrinnen und Bauherren sowie den beteiligten Planungsbüros gut angenommen wird. Stadt und Landkreis bewerten die Erfahrungen bislang durchweg positiv. Der digitale Prozess erspart das Ausdrucken von Antragsunterlagen oder das manuelle Übertragen von Daten ins System – das bedeutet Zeitersparnis und eine deutliche Reduzierung des Papierverbrauchs.

Bislang bestand eine Übergangsregelung, die auch Anträge in Papierform zuließ. Diese läuft nun aus: Ab Mittwoch, 1. Oktober 2025, werden Bauanträge ausschließlich digital entgegengenommen. Der Grund für die vollständige Umstellung liegt in der guten technischen Umsetzung sowie in der Tatsache, dass der parallele Betrieb zweier Verfahren für die Verwaltung zusätzlichen Aufwand und Fehlerquellen mit sich bringt. Begleitet wird das Projekt in allen Pilotkommunen vom hessischen IT-Dienstleister Ekom21.

Die Antragstellung erfolgt über das zentrale Bauportal Hessen (DigiBauG). Dort erfassen Entwurfsverfasser wie Architektinnen, Architekten oder Fachplaner die Anträge, die anschließend von den Bauherren elektronisch unterzeichnet und an die zuständigen Bauaufsichtsbehörden weitergeleitet werden können. Medienbrüche entfallen vollständig: Weder müssen Unterlagen ausgedruckt noch händisch ins System übertragen werden. Auch Baugenehmigungen benötigen weder physische noch digitale Unterschriften. Insbesondere bei Projekten in mehreren Kommunen sorgt das zentrale Portal für Übersicht, Transparenz und eine einheitliche Bearbeitung. Der aktuelle Stand des Verfahrens ist jederzeit online einsehbar.

Darüber hinaus erleichtert das digitale Verfahren die Einbindung von Kommunen und Fachbehörden und verbessert die Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Die verpflichtende digitale Antragstellung gilt nicht nur für Bauanträge, sondern auch für Bauvoranfragen, Freistellungsverfahren sowie für Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen. Gerade bei Genehmigungsfreistellungen profitieren unproblematische Bauvorhaben in Neubaugebieten von einer schnellen Abwicklung ohne aufwendige Prüfverfahren. +++


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