Zuckersteuer spaltet die Bundesregierung – Union hält sich zurück

Die geplante Zuckersteuer ist bereits vor einem möglichen Gesetzgebungsverfahren zu einem politischen Streitfall geworden. Während Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit seinen Eckpunkten eine deutlich breitere Besteuerung von Getränken ins Spiel bringt, reagiert die Union zunächst zurückhaltend. Gleichzeitig regt sich innerhalb der Bundesregierung Widerstand: Das Landwirtschafts- und Ernährungsministerium von Alois Rainer (CSU) kritisiert die Pläne in wesentlichen Punkten und stellt damit infrage, ob der vom Finanzministerium eingeschlagene Weg überhaupt mehrheitsfähig ist.

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), verwies gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zunächst auf den vorläufigen Charakter der Vorlage. „Die vorliegenden Eckpunkte sind zunächst ein Arbeitspapier. In welcher Form daraus ein Gesetz wird, bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten“, sagte Güntzler. Die Union werde sich den konkreten Regierungsentwurf ansehen, sobald dieser vorliege.

Politisch ist diese Zurückhaltung bemerkenswert, weil die CDU erst im Februar auf ihrem Parteitag einen Antrag zur Einführung einer Zuckersteuer abgelehnt hatte. Von einer grundsätzlichen Zustimmung der Union zu Klingbeils Vorhaben kann deshalb bislang keine Rede sein. Entscheidend dürfte sein, welche Form der Gesetzentwurf am Ende annimmt und wie weit er über die ursprünglichen Überlegungen hinausgeht.

Nach den Plänen Klingbeils, über die die „Bild“ berichtet, könnte die Steuer wesentlich mehr Getränke erfassen als bislang bekannt. Nicht nur klassische zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wären demnach betroffen. Auch Säfte, Eistees und Milchgetränke könnten unter die Regelung fallen. Selbst Getränke ohne Zucker wie Cola Zero könnten erfasst werden. Damit würde die geplante Abgabe deutlich über eine reine Besteuerung besonders zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke hinausgehen.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik aus dem Landwirtschafts- und Ernährungsministerium an. Die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums stoßen dort auf erheblichen Widerstand. Das geht aus einem Schreiben des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums an das Finanzministerium vom 12. August hervor, aus dem der „Spiegel“ zitiert. Das Schreiben nimmt Bezug auf das Eckpunktepapier des Finanzministeriums vom 7. August 2026 und macht deutlich, dass das Ressort von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) die geplante Ausgestaltung nicht einfach mittragen will.

„Zudem hat unsere Hausleitung Leitungsvorbehalt eingelegt“, schreibt die zuständige Abteilungsleiterin des Landwirtschaftsministeriums an das SPD-geführte Finanzministerium. Der Hinweis auf den Leitungsvorbehalt ist mehr als eine fachliche Anmerkung. Er macht deutlich, dass die Differenzen innerhalb der Bundesregierung auf politischer Ebene angekommen sind.

Aus fachlicher Sicht gehe das Eckpunktepapier deutlich über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) hinaus, heißt es in dem Schreiben. Die FKG hatte im Frühjahr Vorschläge zur Entlastung beziehungsweise Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Die geplante Zuckersteuer soll auch vor diesem Hintergrund betrachtet werden, weil die zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen sollen.

Das Landwirtschaftsministerium kritisiert jedoch vor allem die Breite des vorgesehenen Steuergegenstands. Nach den Eckpunkten würden nicht lediglich zuckergesüßte Erfrischungsgetränke erfasst. Auch Fruchtsäfte aus Konzentraten und Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke könnten betroffen sein. Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der aus Sicht des Ministeriums über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit hinausgeht: Auch Getränke mit Süßungsmitteln sollen nach den Vorstellungen des Finanzministeriums zum Steuergegenstand werden.

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage nach dem Zweck der geplanten Abgabe. Soll sie vor allem zusätzliche Einnahmen für die gesetzlichen Krankenkassen generieren oder zugleich das Konsumverhalten verändern und eine gesündere Ernährung fördern? Je weiter der Kreis der besteuerten Getränke gezogen wird, desto schwieriger wird es, diese beiden Ziele voneinander zu trennen.

Auch die vorgesehene Staffelung der Steuer sorgt für Kritik. Während die Finanzkommission Gesundheit zwei Steuersätze vorgeschlagen hatte, sieht das Eckpunktepapier des Finanzministeriums offenbar drei Steuersätze in Abhängigkeit vom Zuckergehalt vor. Das Landwirtschaftsministerium hält auch diese Ausgestaltung für problematisch.

Hinzu kommt die Frage nach den erwarteten Einnahmen. Sowohl das Landwirtschafts- als auch das Wirtschaftsministerium haben Berechnungen vorgenommen, wonach allein die zu erwartenden Einnahmen aus der Besteuerung von Erfrischungsgetränken bei rund 2 Milliarden Euro pro Jahr liegen könnten. Damit würde das Aufkommen deutlich über den 650 Millionen Euro liegen, die zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2027 eingeplant sind.

Gerade diese Größenordnung wirft weitere Fragen auf. Wenn eine Steuer deutlich mehr Einnahmen bringt als ursprünglich zur Stabilisierung der Krankenversicherung vorgesehen, verändert sich auch ihre politische Bedeutung. Dann geht es nicht mehr allein um eine gesundheitspolitische Lenkungswirkung, sondern zugleich um eine relevante zusätzliche Einnahmequelle des Staates. Das könnte erklären, weshalb die Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung bereits an der konkreten Ausgestaltung ansetzt.

Das Landwirtschaftsministerium lehnt deshalb unter anderem ab, dass Fruchtschorlen, Gemüsesäfte oder Smoothies unter die neue Steuer fallen sollen. Eine solche Besteuerung würde nach Auffassung des Ressorts das eigentliche Ziel einer Förderung gesunder Ernährung konterkarieren. Auch beim alkoholfreien Bier sieht das Ministerium ein Problem. Sollte das Getränk durch die zusätzliche Belastung am Ende über dem Verkaufspreis von normalem Bier mit Alkohol liegen, könnten sich ausgerechnet bei einem als alkoholfreie Alternative beworbenen Produkt unerwünschte Preiswirkungen ergeben.

Schließlich geht es auch um den Zeitpunkt der Einführung. Die Beamten des Landwirtschaftsministeriums raten davon ab, die Steuer bereits 2027 zu erheben. Stattdessen plädieren sie dafür, ein Jahr später zu beginnen, wie es ursprünglich einmal vorgesehen gewesen sei.

Damit ist die Debatte über die Zuckersteuer längst nicht mehr nur eine Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition. Sie findet innerhalb der Bundesregierung statt und berührt zugleich unterschiedliche politische Ziele: die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Förderung einer gesünderen Ernährung, die Belastung bestimmter Konsumgüter und die Frage nach zusätzlichen staatlichen Einnahmen.

Die Union hält sich vorerst alle Optionen offen und verweist auf den noch ausstehenden Regierungsentwurf. Die CDU hat eine Zuckersteuer erst im Februar abgelehnt, während das Landwirtschaftsministerium nun deutlich macht, dass auch innerhalb der Koalition erhebliche Einwände gegen die vorliegenden Eckpunkte bestehen. Ob aus dem Arbeitspapier tatsächlich ein Gesetz wird, hängt deshalb nicht allein davon ab, ob sich die Bundesregierung grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigen kann. Entscheidend wird vielmehr sein, welche Getränke am Ende tatsächlich erfasst werden, wie hoch die Belastung ausfällt, welchem Zweck die Einnahmen dienen sollen und ob sich die gesundheitspolitische Begründung mit der tatsächlichen Ausgestaltung in Einklang bringen lässt.

Eine Steuer, die gesunde Ernährung fördern soll, darf sich am Ende nicht allein daran messen lassen, wie viel sie einnimmt. Sie muss sich auch daran messen lassen, ob sie ihren eigenen Zweck erfüllt. Genau darüber dürfte in den kommenden Monaten noch erheblich gestritten werden. +++


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