Vor dem Hintergrund der Debatte über den drohenden Finanzkollaps der Pflegeversicherung gibt der Sozialverband VdK mit Blick auf die Betroffenen vorläufige Entwarnung.
„Für die Versicherten besteht erst einmal kein Grund zur Sorge, sollte ihre Pflegekasse Zahlungsunfähigkeit anmelden. Pflegekassen können nicht insolvent gehen“, sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Liquiditätsengpässe könnten kurzfristig durch Zahlungen aus dem gemeinsamen Ausgleichsfonds überbrückt werden, ergänzte sie und warnte gleichzeitig: „Doch langsam leert sich der Topf.“
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte vom Bund in diesem Zusammenhang die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro für Ausgaben aus der Corona-Pandemie sowie die dauerhafte Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln. „Weitere Darlehen lösen die strukturellen Probleme nicht“, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier dem RND. Zugleich warnte sie vor Leistungskürzungen: „Das Pflegeneuordnungsgesetz droht zu einem reinen Pflegekürzungsgesetz zu werden.“ +++
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