Technologiezentrum in Großenlüder: 220-Millionen-Projekt wird zum Streit um den richtigen Prüfweg

Großenlüder steht vor einer ungewöhnlichen kommunalpolitischen Auseinandersetzung. Die Gemeindevertretung hat am Donnerstag mit den Stimmen der CDU-Fraktion sowie weiterer Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von UBL und SPD die Einleitung eines Bauleitverfahrens für das geplante Innovations- und Technologiezentrum auf dem Gelände der bestehenden Biogasanlage beschlossen. Damit ist das Projekt weder genehmigt noch abgelehnt. Die Gemeinde hat vielmehr einen formalen Weg eröffnet, auf dem die offenen Fragen zu Planung, Technik, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftlichkeit geprüft werden sollen. Für den Investor allerdings könnte genau diese Entscheidung das Ende des Vorhabens bedeuten.

Nach Angaben der Hydro-Source TEC GmbH aus Seligenstadt wurde acht Monate lang an dem Projekt gearbeitet. Das Unternehmen erklärt, ein Investment von 220 Millionen Euro habe bereitgestanden. Es habe aus seiner Sicht nur noch eines eindeutigen Votums der Gemeinde bedurft. Nach dem Vorschlag des Investors hätte dieses Votum eine Befreiung von den Höhenvorgaben des rund 20 Jahre alten Bebauungsplans und die Aufforderung zur Einreichung eines Bauantrags auf Grundlage der Bauvoranfrage umfassen sollen. Das Vorhaben sollte nach Darstellung des Unternehmens auf bereits bebauten Flächen umgesetzt werden. Vorgesehen waren Abriss und Neubau.

Eine Bauleitplanung hätte nach Auffassung des Investors an der eigentlichen baulichen Lösung nichts verändert, aber etwa drei Jahre zusätzliche Zeit beansprucht. Noch vor einer Woche habe genau der von ihm vorgeschlagene Weg beschlossen werden sollen. Am Rande eines Gesprächs beim Fest in Müs sei dieses Votum dem Landrat Bernd Woide angekündigt worden. Dieser soll daraufhin gesagt haben: „Wenn die Gemeinde das so beschließt, kassiere ich das eins und verlange eine Bauleitplanung.“ Nach Darstellung des Unternehmens habe diese Aussage Wirkung gezeigt.

Die Gemeinde betrachtet die Angelegenheit allerdings anders. Für die CDU-Fraktion ist die Entscheidung ausdrücklich keine Ablehnung des Projekts, sondern der Einstieg in eine geordnete Prüfung. Die Fraktion begrüßt, dass sich fraktionsübergreifend eine Mehrheit dafür gefunden hat, die offenen Fragen zunächst fachlich und rechtlich zu untersuchen, anstatt eine Entscheidung zu treffen, bevor die notwendigen Bewertungen vorliegen.

Das ist insofern von Bedeutung, als das Vorhaben erheblich größer dimensioniert ist als eine gewöhnliche Erweiterung der bestehenden Biogasanlage. Nach den öffentlich zugänglichen Gemeindeunterlagen plant die Hydro-Source TEC gemeinsam mit den Gesellschaftern der Lüdertaler Bioenergie GmbH & Co. KG ein Innovations- und Technologiezentrum auf dem Gelände „Am Witteroth“. Das Areal umfasst rund 37.613 Quadratmeter. Vorgesehen sind eine Produktionshalle von etwa 110 mal 30 Metern und eine Prozesshalle von etwa 120 mal 60 Metern. Die Hallen sollen bis zu 40 Meter hoch werden. Auf der Prozesshalle sind darüber hinaus Prozessoreinheiten mit einer Höhe von bis zu 80 Metern vorgesehen.

Für die CDU steht dabei außer Frage, dass die zugrunde liegende Technologie ein Thema von erheblicher Bedeutung berührt. Es geht um die Reduzierung und Nutzung von CO2-Emissionen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des CDU-Gemeindeverbands Großenlüder, Edgar Möller, betont, die Vermeidung, Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid gehöre zu den großen Herausforderungen. Gerade die energieintensive Industrie suche nach Möglichkeiten, Emissionen zu reduzieren. Innovative Ansätze dürften deshalb nicht von vornherein abgelehnt werden, sondern müssten ergebnisoffen geprüft werden.

Gleichzeitig sieht die CDU zahlreiche Fragen, die aus ihrer Sicht bislang nicht abschließend beantwortet sind. Die in Aussicht gestellten Leistungsdaten und wirtschaftlichen Perspektiven seien ambitioniert und müssten im weiteren Verfahren kritisch hinterfragt werden. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tobias Grosch verweist insbesondere auf die technische Umsetzbarkeit, Stoff- und Energiebilanzen, die Wirtschaftlichkeit sowie mögliche Auswirkungen auf Verkehr, Umwelt und Infrastruktur. Die CDU erkenne das Potenzial der Technologie ausdrücklich an, wolle daraus aber keine Vorfestlegung auf eine spätere Genehmigung ableiten.

Auch der Standort selbst ist aus Sicht der CDU nicht frei von Problemen. Die Verkehrsanbindung sei nicht optimal. Hinzu kämen Fragen nach dem Landschaftsbild, den geplanten Gebäudehöhen und der Einbindung des Projekts in das Umfeld. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gloria Döppner macht deshalb deutlich, dass die Unterstützung des Bauleitverfahrens nicht bedeute, dass die CDU bereits heute jedes Detail des Vorhabens befürworte.

Besondere Bedeutung misst die Fraktion der künftigen Verkehrsanbindung bei. Nach den bisherigen Planungen soll eine neue Anbindung über bestehende beziehungsweise auszubauende Wirtschaftswege von der Landstraße zwischen Großenlüder und Eichenau zum Standort hergestellt werden. Die CDU fordert, dass diese Erschließung vor einer möglichen Inbetriebnahme der Anlage vollständig fertiggestellt wird. Zusätzlicher Schwerlastverkehr solle nicht durch den Kernort Großenlüder geführt werden. Die Kosten für die Zuwegung müssten nach Auffassung der CDU vollständig von der Vorhabenträgerin übernommen werden und dürften nicht bei der Allgemeinheit landen.

Auch die bisherigen Planungen des Investors sehen eine separate Straßenführung abseits der Wohnbebauung vor. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben zugesichert, eine entsprechende Straße mit Ausweichbuchten zu bauen, zu versorgen und auf Wunsch auch zu widmen. Ein höheres Transportaufkommen wurde nach Darstellung des Investors erst etwa im dritten Jahr nach dem Start des Projekts erwartet.

Die Verkehrsfrage ist nicht nebensächlich. Die Gemeindevorlage rechnet mit bis zu zwölf Lastwagen pro Arbeitstag für die Anlieferung und bis zu 15 Tanklastzügen täglich für den Abtransport der produzierten Kraftstoffe. Damit wäre das Technologiezentrum mit einem erheblichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen verbunden. Gerade deshalb gehört die Erschließung zu den Punkten, die im weiteren Verfahren konkret geprüft werden müssen.

Technologisch geht das Projekt weit über den Begriff einer klassischen Biogasanlage hinaus. Hydro-Source TEC beschreibt seine EMISSION CO₂NTROL-Technologie als Kreislaufverfahren, bei dem CO2 und weitere Schadstoffe abgeschieden und anschließend als Rohstoffe weiterverwendet werden sollen. Nach Angaben des Unternehmens werden bei beliebigen Emittenten CO2 sowie Schadstoffe wie Stickoxide oder Formaldehyd aufgenommen und im Betriebsstoff gebunden. Dabei entstehe ein Carbonisat. In weiteren technologischen Schritten könnten daraus unterschiedliche Endprodukte hergestellt werden. Welche Produkte letztlich produziert werden, soll sich nach den Angaben des Unternehmens am Markt orientieren.

Als mögliche Produkte werden Wasserstoff, E-Fuels, Biodiesel, Methanol, Ethanol, Baustoffe und Dünger genannt. Die öffentliche Diskussion in Großenlüder konzentrierte sich zuletzt insbesondere auf Biodiesel, Wasserstoff und synthetisches Kerosin. Nach der offiziellen Gemeindevorlage soll Biodiesel für die Landwirtschaft in einer ersten Ausbaustufe eine zentrale Rolle spielen. Die regionale Berichterstattung nennt darüber hinaus die Möglichkeit der Herstellung synthetischer Kraftstoffe. Nach diesen Angaben könnten bis zu 300.000 Tonnen Eingangsstoffe pro Jahr verarbeitet und bis zu 240.000 Tonnen synthetische Kraftstoffe hergestellt werden.

Das Projekt ausschließlich als Kerosinfabrik zu beschreiben, würde den Planungen deshalb nicht gerecht. Das Konzept ist breiter angelegt und sieht verschiedene mögliche Endprodukte vor. Zugleich zeigen die Dimensionen, weshalb eine genaue Prüfung erforderlich ist.

Hydro-Source TEC bezeichnet die eigene Technologie als weltweit neu, patentiert und bewiesen. Das Unternehmen verweist auf eine Anlage im bayerischen Nördlingen, die nach seinen Angaben seit viereinhalb Jahren rund um die Uhr läuft und an einer Biogasanlage CO2 sowie weitere Schadstoffe abnimmt. Gemeindevertreter und Bürgermeister waren nach Darstellung des Investors eingeladen worden, diese Anlage zu besichtigen. Sogar eine gemeinsame Anreise mit einem Bus sei vorgesehen gewesen. Zu der geplanten Besichtigung kam es jedoch nicht. Vor Ort gewesen seien nach Angaben des Unternehmens lediglich die Gesellschafter der Lüdertaler Biogasanlage.

Die Gemeindeunterlagen verweisen außerdem auf Kontakte beziehungsweise Kooperationen mit verschiedenen wissenschaftlichen und institutionellen Partnern. Genannt werden unter anderem die RWTH Aachen, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Universität Kassel, House of Energy und der Projektträger Jülich.

Gerade an diesem Punkt zeigt sich, warum die Entscheidung für ein Bauleitverfahren nicht automatisch als Entscheidung gegen die Technologie verstanden werden kann. Die Gemeinde will nach eigener Darstellung die tatsächliche Leistungsfähigkeit, die Stoff- und Energiebilanzen, die Wirtschaftlichkeit und die möglichen Auswirkungen des Projekts fachlich bewerten lassen. Die Angaben des Unternehmens zu seiner Technologie sind dabei eine wichtige Grundlage, ersetzen aber nicht die erforderlichen Prüfungen durch zuständige Behörden und Gutachter.

Auch die Umwelt- und Sicherheitsfragen sind Bestandteil dieser Auseinandersetzung. Hydro-Source TEC weist die Befürchtung relevanter Emissionen zurück. Es gebe keine Emissionen, erklärt das Unternehmen. Es handle sich nicht um eine Müllaufbereitung. Die technologischen Schritte sollten vollständig eingehaust in den Hallen erfolgen. Eine Brandgefahr bestehe nach Unternehmensangaben ebenfalls nicht, da die höchste Temperatur bei 40 Grad Celsius liegen könne. Dazu lägen Gutachten vor. Zusätzlich habe das Unternehmen zugesagt, eine Massenbilanz und weitere Gutachten zu beauftragen beziehungsweise vorzulegen. Auf dem Gelände befindet sich außerdem ein Löschteich.

Ob diese Einschätzungen in allen Punkten Bestand haben, ist letztlich Gegenstand der noch ausstehenden fachlichen und rechtlichen Prüfungen. Die Gemeindevertretung hat mit ihrem Beschluss gerade diesen Prüfprozess eröffnet.

Die Genehmigungsfrage war von Beginn an ein wesentlicher Bestandteil des Konflikts. Der Investor ging zunächst von einer Baugenehmigung und später von einer Betriebsgenehmigung aus. Die Gemeinde sieht dagegen die Notwendigkeit, zunächst das erforderliche Baurecht zu schaffen. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 2009 weist das Gelände als Sondergebiet „Biogasanlage“ aus. Nach Auffassung der Gemeinde reicht dieses Baurecht für das Technologiezentrum nicht aus. Deshalb soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und gegebenenfalls der Flächennutzungsplan geändert werden.

Das Bauleitverfahren schafft dabei auch den Raum für die von der CDU ausdrücklich geforderte Bürgerbeteiligung. Sämtliche relevanten Fachbehörden können beteiligt werden. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten die Möglichkeit, Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen einzureichen. Die CDU fordert darüber hinaus, bereits vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen.

Für die CDU ist diese Beteiligung nicht bloß ein formaler Bestandteil des Verfahrens. Die Bürgerinnen und Bürger müssten bei einem Vorhaben dieser Größenordnung frühzeitig und umfassend informiert werden. Tobias Grosch und Gloria Döppner betonen, dass die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten müsse, sich mit den Chancen und Auswirkungen des Projekts auseinanderzusetzen und eigene Stellungnahmen einzubringen.

Damit berührt die aktuelle Debatte einen weiteren kritischen Punkt: die Frage, wie umfassend die Bevölkerung bislang über das Projekt informiert wurde. Der Investor ist der Ansicht, dass es in Großenlüder erhebliche Informationsdefizite gegeben habe. Nach seiner Darstellung seien Menschen angesprochen worden, die erst durch eine Ankündigung im Gemeindeblatt oder teilweise sogar erst am Abend der Entscheidung erstmals von den Planungen erfahren hätten. Unkenntnis, Unverständnis und fehlende Informationen hätten nach Einschätzung des Unternehmens möglicherweise zu dem aus seiner Sicht bedauerlichen Votum beigetragen.

Die CDU zieht daraus eine andere Konsequenz. Gerade weil Fragen offen seien, müsse das Verfahren nun durchgeführt werden. Jörg Otterbein, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, spricht von einer fairen Chance für den Vorhabenträger, sein Projekt in einem geordneten Verfahren prüfen zu lassen. Ein Anspruch auf eine Genehmigung bestehe daraus nicht. Wohl aber müsse ein Investor die Möglichkeit haben, seine Planungen transparent prüfen zu lassen.

Dabei verweist die CDU auch auf die kommunalpolitische Vorgeschichte. Bereits vor einigen Jahren war in Großenlüder die Frage diskutiert worden, wie innovative und zukunftsorientierte Unternehmen angesiedelt werden können. Die UBL-Fraktion hatte bereits 2021 beantragt, die Ausweisung und Entwicklung eines Innovationsparks im Zusammenhang mit einem neuen Gewerbegebiet zu prüfen. Für die CDU wäre es deshalb widersprüchlich, einerseits über die Ansiedlung innovativer Technologien zu sprechen und andererseits den Einstieg in ein konkretes Prüfverfahren abzulehnen.

Ob das Technologiezentrum am Ende tatsächlich gebaut werden kann, soll nach Auffassung der CDU das Verfahren zeigen. Entscheidend seien Genehmigungsfähigkeit, technische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit. Das jetzige Votum sei deshalb weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung des Projekts.

Die wirtschaftlichen Erwartungen des Investors sind beträchtlich. Nach seinen Angaben hätte Großenlüder rund 1,6 Millionen Euro jährlich für den Gemeindehaushalt erhalten. Zusätzlich wollte das Unternehmen Elektroenergie für zwei Cent an die Bürger abgeben und den Landwirten preiswerten Diesel zur Verfügung stellen. Am Standort selbst sollten Arbeitsplätze entstehen, weitere Beschäftigungseffekte wurden für andere Produktions- und Vermarktungsstandorte erwartet. Das Technologiezentrum sollte nach den Vorstellungen der Initiatoren ein Leuchtturm für Osthessen, Deutschland und Europa werden. Nach Unternehmensangaben lagen bereits Anfragen aus dem Ausland vor, Deutschland sollte jedoch das erste Ziel sein.

Die Gemeindeunterlagen nennen bis zu 20 Arbeitsplätze sowie zusätzliche Schulungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote. Auch Kooperationen mit Wissenschaft und internationalen Investoren sind vorgesehen. Die vom Investor genannten 220 Millionen Euro Investitionsvolumen und die erwarteten 1,6 Millionen Euro jährlichen Einnahmen für die Gemeinde sind dagegen als Angaben des Unternehmens zu verstehen und bislang nicht in gleicher Weise durch die öffentlich zugänglichen Gemeindeunterlagen bestätigt.

Auch die langfristige Perspektive des Projekts war ungewöhnlich. Die Flächen sollten nach Angaben des Investors für 99 Jahre in Erbpacht übernommen werden, mit einer Grundlaufzeit von 35 Jahren und zweimaliger Verlängerungsoption. Für Großenlüder wäre damit eine langfristige industrielle Nutzung des Standorts verbunden gewesen.

Der Konflikt hat inzwischen eine bemerkenswerte Wendung genommen. Die Gemeindevertretung hat sich nicht gegen das Technologiezentrum ausgesprochen. Sie hat sich vielmehr dafür entschieden, zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die offenen Fragen zu klären. Der Investor wiederum betrachtet diesen Weg als nicht mit seinen wirtschaftlichen Zeitvorstellungen vereinbar und hat nach eigener Darstellung die Finanzierung zurückgezogen.

Damit steht nicht nur die Frage im Raum, ob Großenlüder eine wirtschaftliche Chance verliert. Es geht ebenso darum, wie eine Kommune mit einem technologisch anspruchsvollen und zugleich erheblichen Projekt umgehen soll, dessen mögliche Auswirkungen weit über das eigentliche Grundstück hinausreichen. Ein Verfahren, das drei Jahre dauern könnte, kann aus Sicht eines Investors zu lang sein. Für eine Gemeinde kann gerade die Dauer eines solchen Verfahrens aber notwendig sein, um Umwelt, Verkehr, Infrastruktur, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit belastbar zu bewerten.

Edgar Möller bringt die Haltung der CDU deshalb auf einen einfachen Nenner: Das jetzige Votum sei eine Entscheidung für Transparenz, Bürgerbeteiligung und sachliche Prüfung. Ob daraus am Ende eine Genehmigung oder eine Ablehnung des Technologiezentrums folgt, sei ausdrücklich offen.

Genau darin liegt derzeit die eigentliche Bedeutung des Beschlusses. Großenlüder hat das 220-Millionen-Projekt nicht abgelehnt. Die Gemeinde hat sich für den Weg entschieden, auf dem die Voraussetzungen für eine Entscheidung erst geschaffen und geprüft werden sollen. Für den Investor ist dieser Weg nach eigener Aussage zu lang. Deshalb droht ein Projekt, das nach seinen Vorstellungen ein technologischer Leuchtturm für die Region werden sollte, bereits vor Abschluss dieser Prüfung zu scheitern.

Ob am Ende tatsächlich eine Investition von 220 Millionen Euro verloren geht oder ob sich doch noch ein Weg zwischen den Vorstellungen des Investors und den Anforderungen der Gemeinde finden lässt, ist derzeit offen. Fest steht lediglich, dass die beiden Seiten unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was eine verantwortungsvolle Prüfung dieses Vorhabens bedeutet. Die Gemeinde setzt auf das Bauleitverfahren, der Investor auf einen schnelleren Weg über die vorhandenen planungsrechtlichen Möglichkeiten. Dazwischen steht ein Projekt, dessen technische und wirtschaftliche Chancen ebenso erheblich sind wie die Fragen, die seine Realisierung aufwirft.


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