Razzia gegen Kinderpornografie: Ermittler durchsuchen 63 Wohnungen in Hessen

Mit einer hessenweiten Schwerpunktaktion sind Ermittler des Hessischen Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erneut gegen den Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgegangen. Zwischen dem 27. und 31. Juli durchsuchten Polizeikräfte insgesamt 63 Wohnungen und Häuser in zahlreichen Städten und Landkreisen des Landes. Die Maßnahmen richteten sich gegen 63 Beschuldigte im Alter zwischen 15 und 79 Jahren.

Die Durchsuchungen fanden unter anderem in den Städten Frankfurt am Main, Darmstadt, Hanau, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden sowie in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Gießen, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Offenbach, Schwalm-Eder und Wetterau statt. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden standen die Beschuldigten nach bisherigem Ermittlungsstand nicht miteinander in Verbindung. Vielmehr handelt es sich um parallel geführte Ermittlungsverfahren, die im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktmaßnahme gebündelt wurden.

Den Beschuldigten wird überwiegend die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung entsprechender strafbarer Inhalte vorgeworfen. In acht Fällen ermitteln die Strafverfolgungsbehörden darüber hinaus wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. Während der Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte rund 400 Datenträger und weitere beweisrelevante Gegenstände sicher. Die sichergestellten Computer, Smartphones und Speichermedien werden nun von Spezialisten ausgewertet. Sechs Beschuldigte wurden im Zuge der Maßnahmen zu Vernehmungen auf Polizeidienststellen gebracht.

Koordiniert wurde der Großeinsatz von der hessischen Einheit „FOKUS“, die seit 2024 dauerhaft in die Regelorganisation der hessischen Polizei eingebunden ist. Die Spezialeinheit war ursprünglich 2020 als Reaktion auf die steigende Zahl von Verfahren im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eingerichtet worden. Ziel ist es, Ermittlungen landesweit zu bündeln und den Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften zu verbessern.

Die Ermittlungsbehörden weisen darauf hin, dass bereits der Besitz entsprechender Dateien eine Straftat darstellt. Mit den regelmäßig durchgeführten Schwerpunktaktionen sollen Beweismittel gesichert, Tatverdächtige identifiziert und mögliche Gefährdungen von Kindern frühzeitig erkannt werden. Die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger dürfte die Ermittler noch über einen längeren Zeitraum beschäftigen. Ob sich daraus weitere Tatverdächtige oder zusätzliche Ermittlungsansätze ergeben, ist derzeit offen. +++


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