Neue Regelung zur Waschbärenjagd im Landkreis Fulda

Seit dem 1. August 2026 gilt im Landkreis Fulda eine neue Allgemeinverfügung zur Lebendfangjagd auf Waschbären in befriedeten Bezirken. Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Juli 2027 befristet und bringt vor allem eine Änderung bei der Tötung gefangener Tiere mit sich.

Für die in der Allgemeinverfügung geregelten Fälle ist keine gesonderte Einzelfallerlaubnis der Waffenbehörde nach § 10 Abs. 5 WaffG mehr erforderlich, wenn ein im Rahmen der zulässigen Lebendfangjagd gefangener Waschbär direkt am Fangort im befriedeten Bezirk mit einer Schusswaffe tierschutzgerecht getötet werden soll. Die Regelung betrifft ausschließlich Jägerinnen und Jäger, die im Landkreis Fulda wohnen oder dort jagdausübungsberechtigt sind.

Voraussetzung ist unter anderem ein gültiger Jagdschein. Außerdem müssen die betreffenden Jägerinnen und Jäger über die erforderliche Sachkunde für die Fallenjagd und eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Hinzu kommt die Einwilligung des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Die Ordnungsbehörde des Landkreises Fulda weist darauf hin, dass neben diesen Voraussetzungen auch sämtliche weiteren Vorgaben der Allgemeinverfügung einzuhalten sind. Für die praktische Umsetzung und die Bewertung eines konkreten Einzelfalls seien daher die dort festgelegten Regelungen maßgeblich. +++


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