Klartext mit Radtke – Migration: Die Geduld der Gesellschaft ist keine unbegrenzte Ressource

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Klaus H. Radtke

Über Jahre wurde über Zahlen, Grenzkontrollen, Abschiebungen, Ausreisepflicht und Integration diskutiert. Gleichzeitig berichten Polizisten und andere Beschäftigte des Staates immer wieder von Überlastung und Problemen im Umgang mit bestimmten Formen von Kriminalität und mit ausreisepflichtigen Personen. Man sollte solche Berichte weder verallgemeinern noch politisch ausschlachten. Aber man sollte sie ernst nehmen.

Denn ein Staat verliert Glaubwürdigkeit, wenn er Regeln beschließt, deren Umsetzung anschließend immer wieder an praktischen oder politischen Hindernissen scheitert. Wer ausreisepflichtig ist, muss grundsätzlich damit rechnen, dass eine rechtskräftige Ausreiseentscheidung auch vollzogen wird. Wer keinen Schutzanspruch besitzt, kann nicht auf Dauer allein deshalb im Land bleiben, weil der Staat seine eigenen Entscheidungen nicht umsetzen kann.

Und wer schwere Straftaten begeht, muss sich unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus vor dem Gesetz verantworten. Das ist keine rechte oder linke Position. Das ist der Kern eines funktionierenden Rechtsstaates. Dabei ist eine Differenzierung unerlässlich. Migration ist nicht gleich Kriminalität. Menschen mit Migrationsgeschichte sind nicht automatisch ein Sicherheitsproblem. Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln leben friedlich in Deutschland, arbeiten, gründen Unternehmen, ziehen Kinder groß und sind Teil unserer Gesellschaft.

Gerade deshalb muss man über diejenigen sprechen können, die Regeln brechen, ohne daraus eine Verurteilung aller anderen abzuleiten. Das Gegenteil von Rassismus ist nicht das Schweigen über Probleme. Das Gegenteil von Rassismus ist die konsequente Anwendung desselben Rechts auf alle.

Rückführungen – Abschiebungen: Wer trägt eigentlich die Verantwortung?

Seit Jahren versprechen Bundesregierungen, ausreisepflichtige Ausländer konsequenter abzuschieben. Und seit Jahren bleibt die Zahl der tatsächlich vollzogenen Abschiebungen hinter den politischen Ankündigungen zurück. Nun wird die Verantwortung zunehmend den Bundesländern zugeschoben. Ganz zu Unrecht ist das nicht – aber die Sache ist komplizierter. Denn der Vollzug der Abschiebungen ist grundsätzlich Ländersache. Die zuständigen Ausländerbehörden und zentralen Rückführungsstellen der Länder organisieren die Rückführungen. Der Bund unterstützt unter anderem durch die Bundespolizei und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten. (Deutscher Bundestag)

Die Zahlen geben allerdings Anlass zur Kritik: Im ersten Halbjahr 2026 wurden bundesweit 9.663 Menschen abgeschoben, rund 18 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025. Gleichzeitig waren Mitte des Jahres rund 259.000 Menschen ausreisepflichtig. Allerdings besaßen etwa 77 Prozent von ihnen eine Duldung – sie waren also aus unterschiedlichen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht abschiebbar. (DIE WELT)

Damit ist auch klar: Nicht jeder Ausreisepflichtige kann einfach in ein Flugzeug gesetzt werden. Fehlende Papiere, ungeklärte Identitäten, gerichtliche Entscheidungen, Abschiebungsverbote oder die fehlende Aufnahmebereitschaft des Herkunftslandes können Rückführungen verhindern. Das darf jedoch nicht zur bequemen Ausrede werden.

Wenn eine Abschiebung rechtlich möglich ist, muss der Staat sie auch tatsächlich durchsetzen. Ein Rechtsstaat kann nicht dauerhaft seine eigenen Entscheidungen verkünden und anschließend deren Vollzug scheitern lassen.

Deshalb ist es zu einfach, allein auf den Bund zu zeigen. Die Länder müssen ihre Ausländerbehörden so ausstatten und organisieren, dass Rückführungen funktionieren. Umgekehrt muss der Bund dafür sorgen, dass die notwendigen rechtlichen, diplomatischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Besonders problematisch ist der Eindruck eines Zuständigkeits-Pingpongs: Der Bund verweist auf die Länder, die Länder auf fehlende Unterstützung durch den Bund – und am Ende bleibt der Bürger mit einer einfachen Frage zurück: Wenn jemand Deutschland verlassen muss – warum gelingt es dem Staat dann so oft nicht, seine eigene Entscheidung durchzusetzen? Ein Staat, der Regeln erlässt, muss auch in der Lage sein, diese Regeln umzusetzen.

Wofür eigentlich? Deutschlands Entwicklungshilfe und die 612 Millionen Euro

Deutschland gibt Milliarden für Entwicklungszusammenarbeit aus. Das ist grundsätzlich richtig. Menschen in Armut zu helfen, Schulen zu bauen, Krankheiten zu bekämpfen und Zugang zu sauberem Wasser zu schaffen, ist nicht nur humanitär geboten, sondern auch im deutschen Interesse.

Doch inzwischen stellt sich eine andere Frage: Wofür genau wird das Geld eigentlich ausgegeben? Für das Jahr 2025 werden rund 612 Millionen Euro für Entwicklungsvorhaben ausgewiesen, bei denen die Gleichstellung der Geschlechter ein wesentliches Ziel ist. 2024 waren es noch rund 704 Millionen Euro. Die Summe ist also gesunken – doch sie bleibt beträchtlich.

Dabei geht es keineswegs nur um klassische Frauenförderung. Das Bundesentwicklungsministerium verfolgt ausdrücklich eine feministische Entwicklungspolitik. Geschlechterrollen, gesellschaftliche Normen und Machtverhältnisse sollen verändert werden. Man muss nicht grundsätzlich gegen Gleichberechtigung sein, um hier Fragen zu stellen.

Denn was hat etwa ein Gender-Training in China mit der klassischen Aufgabe deutscher Entwicklungshilfe zu tun? Für ein entsprechendes Projekt sollen rund 522.000 Euro deutsche Mittel eingesetzt werden.

In Ruanda wiederum fließen deutsche Gelder in Programme für sogenannte „positive Maskulinität“. Das Ziel ist unter anderem, Geschlechterrollen zu verändern und Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Doch auch hier darf gefragt werden, ob nahezu eine Million Euro deutscher Steuergelder dafür tatsächlich die sinnvollste Verwendung ist.

Noch schwerer vermittelbar ist ein Projekt in Indonesien: Rund 392.000 Euro werden dort für „ökofeministische Ansätze“ in der Lokalpolitik eingesetzt. Man kann all diese Projekte politisch gutheißen. Man kann sie aber auch für überflüssig halten. Beides muss in einer Demokratie diskutierbar sein.

Dabei sollte man allerdings fair bleiben: Nicht jede als „Gender“ eingestufte Maßnahme ist unsinnig. Wenn Frauen beispielsweise durch einen Brunnen leichter Zugang zu sauberem Wasser erhalten oder Mädchen durch Bildungsprogramme bessere Zukunftschancen bekommen, handelt es sich durchaus um sinnvolle Entwicklungshilfe.

Das Problem beginnt dort, wo aus Entwicklungspolitik zunehmend Gesellschaftspolitik auf Kosten des deutschen Steuerzahlers wird. Denn jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Ein Euro für ein Seminar über Geschlechterrollen steht nicht gleichzeitig für einen Brunnen, eine Schule, Impfungen oder die Unterstützung eines kleinen Unternehmens in einem Entwicklungsland zur Verfügung. Deshalb sollte für die deutsche Entwicklungshilfe ein einfacher Grundsatz gelten:

Je weiter ein Projekt von der unmittelbaren Bekämpfung von Armut, Hunger, Krankheit und wirtschaftlicher Not entfernt ist, desto überzeugender muss sein konkreter Nutzen nachgewiesen werden. Genau daran fehlt es bei vielen Projekten. Ein Wirkungsnachweis darf nicht durch wohlklingende Begriffe ersetzt werden. Die Bürger haben deshalb ein Recht auf eine einfache Antwort: Was wurde mit ihrem Geld erreicht?

Deutschland sollte weiterhin helfen. Aber Entwicklungshilfe darf kein Blankoscheck für jede politisch erwünschte Idee sein. Wer das Geld der Steuerzahler ausgibt, muss erklären können, warum gerade dieses Projekt notwendig ist, was es kostet und welchen konkreten Nutzen es bringt. Es ist schlicht die Frage: Ist das wirklich Entwicklungshilfe – oder schon deutsche Gesellschaftspolitik mit ausländischem Preisschild? +++


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