Berlin. Verbände der Immobilienbesitzer und Juristen erwarten eine Klagewelle zu der vom Kabinett beschlossenen Mietpreisbremse. „Der Gesetzgeber hätte klären müssen, was genau die ortsübliche Vergleichsmiete ist, bevor er sie zur Grundlage des Gesetzes machte“, sagte Mietrechtsexperte Thomas Hannemann vom Deutschen Anwaltverein. Er zweifelt zudem an, dass die Dauer der Maßnahmen verfassungskonform sei: „Im Augenblick besteht Handlungsbedarf, es gibt jedoch keine sachliche Rechtfertigung, warum die Mietpreisbremse über einen Zeitraum von zehn Jahren gelten muss.“ Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ erwägt eine Verfassungsbeschwerde. „Die Preisbremse ist ein massiver Eingriff ins Eigentumsrecht“, kritisierte der „Haus-&-Grund“-Präsident Rolf Kornemann. „Es wird weniger energetisch saniert, weil Vermieter die Kosten nur unter erschwerten Bedingungen auf den Mieter umlegen können“, warnte er. Eigentümer würden zudem noch vor Inkrafttreten des Gesetzes die Mieten erhöhen und Maklerkosten mit erhöhten Ablösen verrechnen. +++ fuldainfo
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