
Es sind nicht mehr nur Journalisten, Transparenzinitiativen oder Bürgerrechtler, die Alarm schlagen. Inzwischen meldet sich eine Stimme zu Wort, mit der wohl kaum jemand gerechnet hätte: die Pilotenvereinigung Cockpit. Dass ausgerechnet ein Berufsverband von Verkehrsflugzeugführern die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes als „schweren Angriff auf staatliche Transparenz und demokratische Kontrolle“ bezeichnet, macht deutlich, wie weit die Debatte inzwischen reicht.
Seit fast zwei Jahrzehnten beruht das Informationsfreiheitsgesetz auf einem einfachen Gedanken. Wer wissen will, wie der Staat Entscheidungen trifft, muss dafür keinen besonderen Grund angeben. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gilt voraussetzungslos. Nicht der Bürger muss sein Interesse erklären, sondern die Behörde muss begründen, wenn sie Informationen zurückhält. Genau dieser Grundsatz hat das Gesetz seit seiner Einführung im Jahr 2006 geprägt – und genau dieser Grundsatz steht nun zur Disposition.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Zugang zu amtlichen Informationen künftig an ein „berechtigtes Interesse“ geknüpft werden. Gleichzeitig sollen nur noch natürliche Personen Anträge stellen dürfen. Verbände, Vereine, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen wären damit grundsätzlich ausgeschlossen. Hinzu kommen höhere Gebühren, weil sich die Kosten künftig stärker am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientieren sollen. Außerdem sind weitere Ausnahmen vorgesehen, die den Zugang zu Informationen zusätzlich einschränken könnten.
Für die Kritiker ist das weit mehr als eine technische Änderung eines Verwaltungsverfahrens. Sie sehen darin einen grundlegenden Perspektivwechsel. Andreas Pinheiro, Präsident der Vereinigung Cockpit, warnt davor, dass aus einem Rechtsanspruch ein Gnadenakt der Verwaltung werden könnte. Wenn Behörden künftig selbst darüber entscheiden, ob ein Interesse „berechtigt“ genug sei, verliere das Gesetz seinen eigentlichen Kern. Besonders deutlich werde das bei Verbänden. Sie könnten künftig womöglich keine eigenen Anträge mehr stellen und müssten stattdessen einzelne Personen vorschicken, die ihr persönliches Interesse gegenüber der Behörde begründen. Für Pinheiro ist das eine Konstruktion, die dem Gedanken der Informationsfreiheit widerspricht.
Doch die Kritik endet nicht bei Fragen der Transparenz. Sie berührt einen Bereich, der für eine demokratische Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung ist: die freie Presse. Denn das Informationsfreiheitsgesetz ist seit Jahren eines der wichtigsten Werkzeuge investigativer Recherche. Journalisten nutzen es, um interne Gutachten, Verträge, E-Mails oder Entscheidungsgrundlagen von Bundesbehörden einzusehen. Gerade auf Bundesebene spielt das Gesetz eine besondere Rolle, weil dort kein umfassendes Presseauskunftsgesetz existiert, das vergleichbare Rechte gewährt.
Deshalb richtet sich der Blick vieler Redaktionen mit Sorge auf die geplanten Änderungen. Wer künftig zunächst ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen muss, befindet sich nicht mehr in derselben Ausgangslage wie heute. Bislang musste eine Behörde erklären, warum Informationen nicht herausgegeben werden. Künftig müsste zunächst der Antragsteller erklären, warum er sie überhaupt erhalten sollte. Für Kritiker ist das mehr als eine juristische Feinheit. Sie sehen darin eine Umkehr des bisherigen Prinzips – und damit einen größeren Spielraum für Behörden, Anträge abzulehnen.
Auch die geplante Beschränkung auf natürliche Personen hätte weitreichende Folgen. Rechercheplattformen, Transparenzorganisationen und Verbände gehören seit Jahren zu den aktivsten Nutzern des Informationsfreiheitsgesetzes. Viele öffentlich bekannt gewordene Dokumente und zahlreiche Recherchen zu staatlichem Handeln wurden erst durch ihre Anträge möglich. Fällt dieses Instrument weg oder wird es erheblich erschwert, verändert das zwangsläufig auch die Möglichkeiten öffentlicher Kontrolle.
Hinzu kommt der finanzielle Aspekt. Wenn Anfragen künftig deutlich teurer werden können, wächst insbesondere für kleinere Redaktionen und freie Journalisten das Risiko, auf aufwendige Recherchen zu verzichten. Gerade dort, wo investigativer Journalismus ohnehin unter wirtschaftlichem Druck steht, könnten zusätzliche Kosten zu einer weiteren Hürde werden.
Entsprechend deutlich fallen die Reaktionen aus. Der Deutsche Journalisten-Verband warnt vor einer faktischen Entkernung der Informationsfreiheit und sieht erhebliche Folgen für journalistische Recherchen. Auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, äußert erhebliche Bedenken und warnt vor einer spürbaren Einschränkung staatlicher Transparenz.
Die Bundesregierung begründet die Reform dagegen mit dem hohen Verwaltungsaufwand, den umfangreiche oder massenhafte Anfragen verursachen könnten. Strengere Voraussetzungen und höhere Gebühren sollen Behörden entlasten und sensible Informationen besser schützen. Wie die endgültige Fassung des Gesetzes aussehen wird, ist derzeit noch offen.
Die Debatte zeigt jedoch schon jetzt, worum es tatsächlich geht. Informationsfreiheit ist kein Privileg einzelner Antragsteller. Sie ist ein Instrument, mit dem staatliches Handeln nachvollziehbar wird – für Bürger ebenso wie für Journalisten. Werden die Hürden für diesen Zugang höher, verändert sich nicht nur ein Gesetz. Es verändern sich auch die Möglichkeiten, Regierungshandeln kritisch zu hinterfragen. Genau deshalb sehen viele Kritiker in der Reform nicht lediglich eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes, sondern einen Eingriff in die Voraussetzungen unabhängiger Berichterstattung und demokratischer Kontrolle.
Diese Version arbeitet stärker mit erzählerischen Übergängen, einem ruhigeren Spannungsaufbau und einer sprachlichen Dichte, wie sie in großen Wochenmagazinen häufig zu finden ist, ohne die Fakten zu verändern. +++

Mit der Begründung „Bürokratieabbau“ werden wir noch einige Überraschungen erleben. In diesem Zusammenhang wird die demokratische Kontrolle der Regierenden weiter eingeschränkt werden. Regierungen und Behörden machen vor dem Souverän dicht. Man hat sich mit offiziellen Nachrichten des ÖRR zu begnügen. Neue Medien und Online-Nachrichtenmagazine sollen sehen, wie sie klarkommen. Die Meinungs- und Pressefreiheit wird weiter geschliffen.