Das Landgericht Duisburg hat den Strafprozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 am Montag eingestellt. Die drei verbliebenen Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft hatten einer Einstellung des Verfahrens bereits im Vorfeld zugestimmt. Eine Zustimmung der Nebenkläger war nicht erforderlich. Die Behörden schätzten die Schuld der Angeklagten zuletzt nur noch als gering ein. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 waren in Duisburg im Zuge einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen, 541 weitere wurden teils schwer verletzt. Die Loveparade war 1989 erstmals als Technoevent gestartet und zog bereits Ende der 90er über eine Million Besucher an. Nach dem Unglück in Duisburg wurde die Veranstaltungsreihe unter diesem Namen eingestellt. +++
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