Die Bundesregierung darf die deutsche Industrie mit einem vergünstigten Strompreis unterstützen. Die EU-Kommission genehmigte am Donnerstag eine entsprechende Beihilferegelung im Umfang von 3,8 Milliarden Euro, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.
Man sei zu dem Schluss gelangt, dass die Regelungen „erforderlich, geeignet und angemessen“ seien, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu fördern, die für die Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie von Bedeutung seien. Da den Unternehmen die Bedingung auferlegt werden müsse, einen erheblichen Teil der erhaltenen Beihilfen in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu reinvestieren, würden diese Regelungen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen.
Die deutsche Regelung läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Unternehmen können Beihilfezahlungen nach Ende eines jeden Jahres beantragen, wenn der Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelsmarktpreis bekannt sind. Neben der deutschen genehmigte die EU-Kommission auch ähnliche Beihilfen in Slowenien und Bulgarien. +++
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