
Die Bundesregierung hat die geplante Reform der Einkommensteuer auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem zentrale Vereinbarungen der Koalition umgesetzt werden sollen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden. Insgesamt ist dafür ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro vorgesehen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) war bei der Kabinettssitzung selbst nicht anwesend. Wegen einer Flugzeugpanne hielt er sich in den USA auf. Dennoch verteidigte er die Reform und verwies auf das Ziel, insbesondere Familien mit Kindern finanziell zu entlasten. Am Ende des Monats solle dadurch mehr Geld zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll die Steuerlast nach den Vorstellungen der Bundesregierung stärker verteilt werden: Höhere Einkommen sollen einen größeren Beitrag leisten.
Dafür ist unter anderem eine neue „Superreichensteuer“ vorgesehen. Ab einem Jahreseinkommen von 280.000 Euro soll künftig ein Steuersatz von 47 Prozent gelten. Damit verbindet die Bundesregierung die Entlastung niedrigerer und mittlerer Einkommen mit einer stärkeren Belastung besonders hoher Einkommen.
Das Gesetzespaket enthält mehrere Bausteine. Der Grundfreibetrag soll steigen, ebenso das Kindergeld. Zugleich werden die Progressionszonen angepasst. Eine weitere Änderung betrifft den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Durch dessen Anhebung soll es vielen Steuerpflichtigen künftig erspart bleiben, die Anlage N abzugeben.
Die Reform soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Vollständig wirksam werden sollen die vorgesehenen Änderungen ab 2028. Bis dahin bleibt allerdings politischer Streit programmiert. Denn bereits vor dem Kabinettsbeschluss war deutlich geworden, dass die Reform innerhalb der Koalition nicht unumstritten ist. Kritik kam unter anderem aus dem Bundeswirtschaftsministerium und aus den Reihen der Union.
Die Unionsfraktion im Bundestag hat bereits angekündigt, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch verändern zu wollen. Grundsätzlich bewertet die Union das Vorhaben zwar positiv, sieht aber noch Prüf- und Korrekturbedarf.
„Der Regierungsentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er entlastet kleine und mittlere Einkommen und stärkt Familien“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Union, Fritz Güntzler, dem Nachrichtenportal T-Online. Im parlamentarischen Verfahren werde man mit Augenmaß prüfen, an welchen Stellen der Entwurf noch verbessert werden könne.
Eine zentrale Rolle spielt dabei der noch ausstehende Existenzminimumbericht. Liege dieser vor, müsse geprüft werden, ob Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ausreichend berücksichtigt seien, sagte Güntzler. Gemeinsam mit den Haushaltspolitikern wolle die Union außerdem ausloten, ob weitere finanzielle Spielräume vorhanden seien, um die sogenannte kalte Progression stärker auszugleichen.
Genau an diesem Punkt liegt einer der wesentlichen Konflikte innerhalb der Bundesregierung. Das Bundeswirtschaftsministerium habe zu Recht darauf hingewiesen, dass Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu den Kernanliegen der Koalition gehörten, sagte Güntzler.
Am Dienstag war ein Brief aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium bekannt geworden, in dem die Steuerreform in ihrer derzeitigen Ausgestaltung kritisch bewertet wird. Dort wird insbesondere bemängelt, dass die sogenannte kalte Progression mit dem Gesetzentwurf nicht vollständig ausgeglichen werde. Im Ergebnis könne dies einer „heimlichen Steuererhöhung“ gleichkommen.
Damit steht hinter dem Kabinettsbeschluss bereits die nächste politische Auseinandersetzung. Die Bundesregierung präsentiert die Reform als Entlastung für kleine und mittlere Einkommen sowie als Unterstützung für Familien. Zugleich soll die stärkere Belastung besonders hoher Einkommen für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast sorgen. Die Union signalisiert Zustimmung zur grundsätzlichen Richtung, verlangt aber Änderungen. Das Wirtschaftsministerium wiederum stellt die Frage, ob die Reform den Anspruch auf Entlastung tatsächlich vollständig erfüllt.
Der Gesetzentwurf ist damit zwar beschlossen, die politische Debatte aber noch lange nicht beendet. Im Bundestag dürfte insbesondere darum gerungen werden, wie weit die Entlastung reichen soll, wer sie finanziert und ob die kalte Progression tatsächlich ausreichend berücksichtigt wird. Bis 2028 bleibt damit Zeit für Veränderungen – und für einen weiteren Streit über die grundsätzliche Frage, wie gerecht das deutsche Steuersystem sein soll.

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