Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für zwei Bauleiter nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben. Das teilte das Gericht am Mittwochnachmittag mit. Das Landgericht Köln hatte zuvor zwar Sorgfaltspflichtverletzungen der Angeklagten festgestellt, jedoch waren diese nach den Wertungen der Strafkammer für den Einsturz der Gebäude nicht ursächlich. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hob der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Freisprüche nun aber auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Nach Ansicht des Senats in Karlsruhe hat die Strafkammer bei der Bestimmung der die Angeklagten treffenden Sorgfaltspflichten maßgebende Umstände – insbesondere die gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle sowie die fehlende Abstimmung der Abteilungen untereinander – außer Betracht gelassen. Über den Vorwurf der Anklage muss damit neu befunden werden, hieß es. +++
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